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Antragsfrist an Härtefallfonds endet am 30. September

Wer zu Personengruppen gehört, die durch die Ost-West-Rentenüberleitung benachteiligt wurden, kann noch bis Ende dieses Monats einen Antrag auf eine Einmalzahlung stellen.

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Hände einer Seniorin halten Glas mit Geldscheinen und Münzen. Bild: IMAGO / Joko

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Berlin (drv). Die Bundesregierung hat die Stiftung Härtefallfonds ins Leben gerufen, um Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abzumildern. Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion.

Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 bis 5.000 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Höhe der Einmalzahlung ist abhängig von Ihrem Wohnort (Bundesland).

Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Solch ein Antrag kann noch bis zum 30. September 2023 gestellt werden. Die Antragsformulare können 


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