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Arbeitslosigkeit zählt nicht für die Grundrente mit

Bundesregierung: Zeiten der Erwerbslosigkeit werden bereits an verschiedenen anderen Stellen rentenrechtlich berücksichtigt.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (hib/sth). Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben nicht, im Gesetzgebungsverfahren für die geplante Grundrente Zeiten der Arbeitslosigkeit als anrechnungsfähige Zeiten anzuerkennen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Zeiten der Arbeitslosigkeit würden nicht auf die Grundrentenzeiten angerechnet, weil diese Zeiten bereits an verschiedenen anderen Stellen rentenrechtlich berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort.

Auch Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung zählten nicht zu den Grundrentenzeiten, betont die Bundesregierung. Denn im Unterschied zur Pflichtbeitragszahlung könne bei diesen Zeiten "frei gewählt werden, ob und in welcher Höhe Beiträge zur freiwilligen Versicherung gezahlt werden". Dagegen hätten die Pflichtversicherten Verpflichtungen bei der Beitragszeit, der Beitragsdichte und der Beitragshöhe, "denen sie sich nicht entziehen können". Damit sei es "sachgerecht", Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung bei den Grundrentenzeiten nicht zu berücksichtigen. Anderenfalls bestünde hier eine Möglichkeit, sich „Grundrentenzuschläge zu erkaufen", argumentiert die Bundesregierung.

Die durchschnittliche Höhe der Grundrente betrage im vorgesehenen Einführungsjahr 2021 rund 75 Euro und steige bis zum Jahr 2025 auf rund 90 Euro an, heißt es weiter. Die Höhe der Grundrente hänge dabei "nicht von Geschlecht oder Region ab, sondern von der zugrunde liegenden individuellen Versicherungsbiografie, den damit verbundenen Grundrentenzeiten und den erworbenen Entgeltpunkten".

Mehr zum Thema:



http://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion zur geplanten Grundrente (pdf)

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