Frankfurt (sth). Der großen Mehrheit der etwa 20 Millionen Ruheständlerinnen und Ruheständler in Deutschland geht es vergleichsweise gut. Das bestätigt nicht nur der alle vier Jahre von der Bundesregierung vorgelegte Alterssicherungsbericht. Das zeigt sich auch tagtäglich an der Teilnahme älterer Menschen am öffentlichen Leben in den Städten und Gemeinden. Doch es gibt auch eine Seniorengruppe im Abseits: Etwa 648.000 Frauen und Männer, die die sogenannte Regelaltersgrenze – liegt je nach Geburtsjahrgang derzeit zwischen 65 und 66 Jahren – hinter sich gelassen haben, benötigten im Herbst 2022 nach Angaben des Statistischen Bundesamts für ein menschenwürdiges Leben im Alter die staatliche Grundsicherung.
Diese Menschen haben ein monatliches Netto-Gesamteinkommen von nicht mehr als etwa 930 Euro. Rentnerinnen und Rentner, die 2022 eine der für eine gesetzliche Altersrente notwendigen Altersgrenzen erreicht haben, erhielten bei einer monatlichen Rentenauszahlung von weniger als 924 Euro deshalb von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) neben ihrem Rentenbescheid auch „gleich ein Antragsformular zur Grundsicherung im Alter beigelegt“, schreibt der Finanzmathematiker Werner Siepe in einer kürzlich erschienenen Studie. Diese seit 2003 gezahlte Sozialleistung für bedürftige Senioren hatte nach Angaben Siepes Ende 2021 eine durchschnittliche Höhe von 512 Euro im Monat.
Freibetrag ab 2023
Gesetzlich rentenversicherte Ruheständler, die ihre Regelaltersgrenze überschritten haben und die für den Grundrentenzuschlag erforderliche Versicherungszeit von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten – das sind Zeiten der Erwerbstätigkeit, der Kindererziehung oder der häuslichen Pflege von Pflegebedürftigen – durch eine Bescheinigung der DRV („Anlage Grundrentenzeiten“) nachweisen, können durch einen Freibetrag seit Anfang des Jahres auf mehr Geld hoffen – genauer: auf bis zu 251 Euro monatlich. Dieser Anspruch besteht nach Angaben Siepes auch für „Rentner, die keinen Grundrentenzuschlag bekommen“ – allerdings nur dann, wenn sie ebenfalls 33 Jahre mit Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto haben.
Die Ermittlung des Freibetrags ist für Mathematiker wie Werner Siepe ein Kinderspiel, für weniger Zahlen-affine Menschen dagegen durchaus eine kleine Herausforderung: Er beträgt 100 Euro plus 30 Prozent der gesetzlichen Rente, die darüber liegt – höchstens jedoch 50 Prozent des sogenannten Regelsatzes von derzeit 502 Euro, also 251 Euro. Beispiel: Bei einer gesetzlichen Rente von 600 Euro macht der Freibetrag genau 250 Euro aus (100 Euro + 150 Euro für 30 Prozent von 500 Euro). „Bei bedürftigen Rentnern mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten und einer Rente von mindestens 604 Euro brutto erhöht sich der Freibetrag ... in 2023 um monatlich 251 Euro“, erläutert Siepe.
Insgesamt könnten den Recherchen des Finanzexperten zufolge derzeit etwa 200.000 bedürftige Senioren Anspruch auf den neuen Freibetrag haben: rund 110.000 Grundsicherungsbezieher mit Anspruch auf Grundrentenzuschlag, etwa 90.000 ohne den Renten-Bonus für langjährige Geringverdiener. Zumindest ein Teil von ihnen dürfte – neben erstmals leistungsberechtigten Bürgern aus der Ukraine – auch ein Grund für die kürzlich vom Statistischen Bundesamt festgestellte stark gestiegene Zahl von Grundsicherungsbeziehern sein: Da die Sozialleistungsträger erst ab Herbst 2021 die Höhe der Grundsicherung unter Berücksichtigung des Freibetrags festsetzen konnten, registrierten die zuständigen Ämter ab diesem Zeitpunkt auch deutlich mehr Grundsicherungsberechtigte, teilte die DRV Westfalen unserer Redaktion am Dienstag mit.
