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Auch Plattformarbeiter brauchen sozialen Schutz

Eine Rentenversicherungs-Expertin zeigt, wie Menschen, die Aufträge über das Internet einholen, künftig abgesichert werden könnten.

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Hand tippt auf einer Computertastatur, im Vordergrund eine Computermaus. Bild: IMAGO / Westend61.

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Würzburg (sth). Eine erhebliche Zahl der Berufstätigen in Deutschland gewinnt seine Aufträge inzwischen über das Internet – oder wickelt seine Arbeit gleich komplett über das World Wide Web ab. Wie viele Menschen hierzulande tatsächlich sogenannte Plattformarbeiter sind, liegt trotz verschiedener Studien – zum Beispiel im Auftrag des Bundesarbeitsarbeitsministeriums oder für die Bertelsmann Stiftung – aber immer noch weitgehend im Dunklen. Bekannt ist jedoch, dass die Arbeitszeiten und Einkommen der auch Gig-, Click-, Cloud- oder Crowdworker genannten Plattformarbeiter erheblich voneinander abweichen.

So liegt der Anteil der Plattformarbeiter mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 3.000 Euro nach Angaben der Bertelsmann-Studie „bei 31 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung“. Auf der anderen Seite muss demnach jedoch „jeder vierte Plattformarbeiter mit weniger als 1.500 Euro pro Monat auskommen“. Trotz dieser erheblichen Differenz sind sich aber viele der Internet-Jobber offenbar in einem Punkt einig: Ihre soziale Absicherung ist unzureichend – denn Sozialversicherungsbeiträge müssen weder die Plattformarbeiter noch ihre Auftraggeber zahlen. Sozialschutzexpertin Verena Bromma von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern hat jetzt einen Vorschlag vorgestellt, wie die Absicherung der Tätigen in diesem wachsenden Teil des Arbeitsmarkts künftig aussehen könnte.

Plattformarbeiter unterliegen keinem Weisungsrecht

Die in der Politik noch immer umstrittene Frage, ob Plattformarbeiter nicht generell Arbeitnehmer seien und deshalb in die sozialen Sicherungssysteme einbezogen werden müssten, ist nach Ansicht Brommas rechtlich eindeutig geklärt. Da die Betroffenen weder in einen Betrieb eingegliedert seien noch unter das Weisungsrecht eines Arbeitgebers „in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsleistung“ fielen, seien Plattformarbeiter „grundsätzlich selbständig tätig und deshalb in der Regel nicht über das deutsche Sozialversicherungssystem abgesichert“, schreibt Bromma in der aktuellen Fachinformation der bayerischen Rentenversicherungsträger. Das werfe jedoch die Frage nach dem Sozialschutz der Internet-Unternehmer auf. Da Selbstständige nach deutschem Recht sozialversicherungfrei seien, entstehe für sie jedenfalls eine „Lücke in der sozialen Absicherung“, so Bromma.

Um das Problem zu lösen, verweist die DRV-Sozialschutzexpertin auf einen Vorschlag des Arbeitsmarkt-Experten Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Nach dem von Weber entwickelten – grenzüberschreitend angelegten – Modell „Digitale Soziale Sicherung“ (DSS) „würde der Plattformbetreiber einen Beitrag, der sich nach einem Prozentsatz aus der Vergütung des Plattformarbeiters berechnet, auf dessen sogenanntes DSS-Konto einzahlen“, so Bromma. Von dort sollten die Beiträge dann „monatlich an die nationalen Sicherungssysteme überwiesen“ werden. Schon anhand dieses Problems werde jedoch deutlich, dass eine „nationale Lösung ... zu kurz gegriffen wäre“, folgert die Sozialrechtsexpertin. „Nötig wäre die Einführung eines globalen Systems.“

Zeit für eine Neugestaltung der Sozialversicherung?

Aber auch bei deutschen Plattformbetreibern bekämen Behörden oft nur dann Kenntnis von der über sie vermittelten Arbeit, wenn sie vom Plattformarbeiter hierüber informiert würden, weiß Bromma. Möglicherweise sei es deshalb „Zeit für einen von Grund auf neu gestalteten Teil der gesetzlichen Sozialversicherung“. Zwar sei dies nicht von heute auf morgen machbar, ist sich die DRV-Expertin bewusst. Bis es so weit sei, könne man jedoch die „Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung im gesetzlichen Sozialversicherungssystem für alle selbständig Tätigen schaffen“, schreibt Bromma. Ihr Fazit: So wandelbar wie die Arbeitswelt schon immer sei, „so flexibel sollte auch unser Sozialsystem darauf reagieren können“. An bestehenden Strukturen festzuhalten, werde jedenfalls „die Lücke in der sozialen Absicherung von Plattformarbeitern und anderen neuen Tätigkeitsformen nicht schließen können“.

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