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Auch Spätaussiedler haben Anspruch auf Grundrente

Bundesregierung: Bezieher einer Rente nach dem Fremdrentengesetz mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten sind grundsätzlich leistungsberechtigt.

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Seniorin sitzt in einem Sessel und schaut nachdenklich. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth). Auch Spätaussiedler und Aussiedler mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten haben grundsätzlich Anspruch auf die geplante Grundrente. Die Rentenversicherungsträger würden "in eigener Zustädigkeit über die Auslegung gesetzlicher Regelungen" in dieser Frage entscheiden, schreibt die Bundesregierung in der jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Nach Kenntnis der Regierung dauerten die Beratungen der Rentenversicherung "zur Auslegung der geplanten Regelungen" noch an.

Auch Rentnerinnen und Rentner aus den mehr als 20 Nicht-EU-Staaten, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, hätten unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Grundrente, betont die Bundesregierung. Die erforderlichen Versicherungszeiten müssten allerdings zuvor "vom zuständigen ausländischen Versicherungsträger als anspruchsbegründend bestätigt werden". Ausgenommen von einem solchen Anspruch seien die Sozialversicherungsabkommen mit den USA und der Türkei, "nach denen eine Berücksichtigung der ausländischen Rentenzeiten als „Grundrentenzeiten" ausgeschlossen ist", heißt es in der Regierungsantwort.

Mehr zum Thema:

https://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur Anrechnung von ausländischen Beitragszeiten auf einen Grundrentenanspruch (pdf)

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