Ihre-Vorsorge Logo

Auslandstätigkeit: Rentenbeiträge abziehbar

Gerichtsurteil: Arbeitnehmer, die im Nicht-EU-Ausland arbeiten, können ihre Rentenbeiträge von der Steuer absetzen.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Bronzestatue Justizia auf einem Schreibtisch. Bild: IMAGO / Science Photo Library

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer können Beiträge zur deutschen Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 10 K 1964/17 E).

„Die Entscheidung ist für Bauhandwerker, Ingenieure oder sonstige Arbeitnehmer interessant, die beispielsweise kurzzeitig für ein Projekt oder Bauvorhaben im Nicht-EU-Ausland tätig sind“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Der Fall

Im konkreten Fall war der Kläger als Industriemechaniker in Deutschland angestellt, war allerdings im Streitjahr für ein paar Monate in Brasilien und für ein paar Monate in China tätig.

Der dort erzielte Arbeitslohn unterliegt in Deutschland nicht der Steuer, wurde aber steuersatzerhöhend berücksichtigt. Auch während der Auslandstätigkeit wurden Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung in Deutschland abgeführt, die in Brasilien beziehungsweise China aber nicht steuermindernd abgesetzt werden konnten.

Das deutsche Finanzamt weigerte sich, diese Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben anzuerkennen, weil die Beiträge im Zusammenhang mit in Deutschland steuerfreien Einnahmen stehen.

Finanzgericht gibt dem Kläger Recht

Das Finanzgericht gab dem Kläger hingegen recht: Die Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein Abzug im Ausland nicht möglich ist.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, denn das Finanzamt hat Revision eingelegt, die vor dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: X R 25/18) anhängig ist.

Auf das laufende Verfahren können sich Arbeitnehmer berufen. Erhalten sie Arbeitslohn aus einem Nicht-EU-Land, sollten sie gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, rät Klocke.

Zur Begründung sollte das Aktenzeichen genannt werden. Gesetzlich geregelt ist der Fall inzwischen für Tätigkeiten innerhalb der EU beziehungsweise im EWR-Raum. Hier können diese Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026