Berlin/Frankfurt am Main (sth). Mehr als 151.000 Menschen haben von Mitte Januar bis Ende September dieses Jahres einen Antrag auf Zahlung einer Leistung zur Abmilderung eines Renten-Härtefalls aus DDR-Zeiten gestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unions-Abgeordneten Ottilie Klein hervor. Demnach registrierte die im Herbst 2022 ins Leben gerufene Stiftung Härtefallfonds des Bundes in den ersten knapp neun Monaten nach dem Start der Antragsphase mehr als 84.000 Anträge von Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern, knapp 51.000 Anträge von jüdischen Kontingentflüchtlingen und rund 16.000 Anträge zur Ost-West-Rentenüberleitung. Die ursprünglich bis Ende September laufende Antragsfrist wurde inzwischen bis Ende Januar 2024 verlängert.
Die meisten Anträge wurden den Angaben des zuständigen Bundessozialministeriums (BMAS) zufolge in Nordrhein-Westfalen (etwa 35.900), in Bayern (21.400), Baden-Württemberg (16.900), Niedersachsen (14.700) und Hessen (11.400) gestellt. Die Betroffenen können zur Abmilderung einer zu DDR-Zeiten entstandenen Härte eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Wohnten die Antragstellerinnen und -steller am Tag der Stiftungsgründung (7. März 2023) in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Thüringen oder Bremen, können sie 5000 Euro bekommen.
Eine Leistung aus dem Härtefallfonds wird nach Angaben des BMAS nur auf Antrag gezahlt. Antragsformulare können bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum, E-Mail: gst@stiftung-haertefallfonds.de, angefordert werden.
