Berlin (sth). Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten schon jetzt weit über das 60. Lebensjahr hinaus. Um den anhaltenden Fachkräftebedarf aber auch in den kommenden Jahren zu sichern, wenn die geburtenstarken Jahrgänge schrittweise in Rente gehen, wird es notwendig sein, dass viele ältere Beschäftigte auch nach der Mindestaltersgrenze von in der Regel 63 Jahren weiter im Job bleiben. „Die Bereitschaft, länger zu arbeiten, hängt dabei von der persönlichen Situation, aber auch von finanziellen Anreizen und passenden Arbeitsangeboten ab“, heißt es in dem in der vergangenen Woche veröffentlichten „Vierten Bericht der Bundesregierungzur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre“.
Die Gruppe der über 60-Jährigen, die aktiv am Arbeitsleben teilnimmt, „wächst seit Jahren dynamisch an“, stellt der Regierungsbericht fest. Dies habe demografische Gründe, aber auch die Erwerbsneigung älterer Menschen habe in den letzten Jahren stark zugenommen. Ursache dafür seien neben der seit 2012 schrittweise steigenden Altersgrenze vor allem die positive Arbeitsmarktentwicklung, der zunehmende Fachkräftebedarf, aber auch „ein kultureller Wandel in den Betrieben, der dazu führt, dass die Arbeitsleistung älterer Menschen heute weit mehr geschätzt wird, als dies früher der Fall war“, schreibt die Bundesregierung. Die Arbeitsmarktchancen Älterer würden sich deshalb weiter verbessern – „und diese Entwicklung hat noch nicht ihren Zenit erreicht“.
Langfristig steigende Erwerbsbeteiligung über 65-Jähriger
Deutlich wird das dem Bericht zufolge zum Beispiel an der Altersgruppe der über 65-Jährigen, in der sich ein „langfristig stabiler Trend einer wachsenden Erwerbsbeteiligung“ zeige. So seien im vergangenen Jahr 17,2 Prozent der 65- bis 69-Jährigen erwerbstätig gewesen – doppelt so viele wie 2010. Zudem würden „immer mehr Menschen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze“ arbeiten, die derzeit bei etwa 66 Jahren liegt. Anders als in der Vergangenheit handele es sich hierbei aber „nicht mehr im Wesentlichen um Selbstständige“, heißt es in dem Regierungsbericht. So hätten im Juni 2021 rund 286.000 Beschäftigte über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Das sei zwar weniger als ein Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; gegenüber 2012 habe sich die Zahl der Beschäftigten über der Regelaltersgrenze „jedoch mehr als verdoppelt“, so die Bundesregierung.
Damit noch mehr ältere Menschen – auch solche, die bereits vorzeitig in den Ruhestand getreten sind – weiter arbeiten, sei der zulässige Hinzuverdienst von Frührentnerinnen und -rentnern ab 2020 in zwei Schritten von 6300 Euro auf 46.060 Euro „deutlich angehoben“ worden, heißt es in dem Bericht weiter. Durch die erhöhte Verdienstgrenze seien die Fälle, in denen Hinzuverdienst auf Altersrenten angerechnet wird, „massiv gesunken“ und „Hemmnisse zur Weiterarbeit im Alter nochmals erheblich reduziert worden“. In der vergangenen Woche beschloss der Bundestag zudem den völligen Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen für Frührentnerinnen und -rentner ab 2023. Diese und weitere Flexibilisierungen beim Wechsel in die Rente würden „eine zunehmend wichtige Rolle spielen, um ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb zu halten“, so die Bundesregierung.
