Ihre-Vorsorge Logo

Bis 31. März: Freiwillige Rentenbeiträge für 2022 möglich

Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann sich mit Zahlungen an die Rentenkasse Leistungen sichern.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ein Stapel Münzen liegt auf einem Dokument, daneben ein Taschenrechner.

© Nicht definiert

Karlsruhe/Stuttgart (drv). Wer rückwirkend für das Jahr 2022 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, muss dies in den nächsten Wochen tun. Die Frist läuft am 31. März 2023 ab.

Wer kann einzahlen?


Alle, die aktuell oder generell nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und mindestens 16 Jahre alt sind, in Deutschland wohnen und keine Vollrente nach der Regelaltersgrenze beziehen, können sich freiwillig bei der DRV versichern. Dies gilt für Selbstständige, Freiberufler sowie nicht berufstätige Ehegatten. Auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sind berechtigt, freiwillige Beiträge zu zahlen.

Was kosten freiwillige Beiträge?


Die Höhe der freiwilligen Beiträge bestimmt man selbst: Für das Jahr 2022 kann pro Monat zwischen 96,72 Euro und 1.311,30 Euro entrichtet werden. Die Höhe künftiger freiwilliger Beiträge kann jederzeit geändert werden.

Was bringt eine Einzahlung?


Freiwillige Beiträge erhöhen die eigenen Rentenansprüche und gegebenenfalls den Hinterbliebenenschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt auch die Absicherung im Fall der Erwerbsminderung bestehen. Außerdem können durch die Einzahlungen Ansprüche auf Präventions- und Rehabilitationsleistungen entstehen. Wer zum oben genannten Personenkreis zählt, Wert auf Sicherheit und eine monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende legt, sollte sich über die Möglichkeit freiwilliger Beitragszahlungen beraten lassen. Da diese Zahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können, sind sie auch aus steuerlichen Gründen interessant – allerdings muss im Alter die Rente dann versteuert werden. Bei allen Vorteilen sollten Interessenten beachten, dass eine Auszahlung des eingezahlten Kapitals vor Rentenbeginn in der Regel nicht möglich ist.

Muss ein Antrag gestellt werden?


Um freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen zu können, sollte der „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“ gestellt werden. Dieser kann online bequem von zu Hause über den eService der DRV gestellt werden: www.eservice-drv.de. Enthält der anschließende Bescheid den Hinweis, dass eine Beitragszahlung möglich ist, werden darin auch die weiteren Details zur anstehenden Zahlung ausgeführt.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Online-Services für jede Lebenslage.

Time
3 Minuten

2025 entschieden sich fast zwei Drittel der neuen Altersrentner für einen vorgezogenen Ruhestand. Dies zeigen neue Zahlen der Rentenversicherung – woran das liegt.

Time
2 Minuten

Die schwarz-rote Koalition ringt um die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente. Eine Umfrage zeigt nun: In der Bevölkerung ist die Meinung eindeutig.

Time
2 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern begrüßt ab 31. Oktober interessierte Besuchende an ihrem Messestand auf der Consumenta in Nürnberg.

Time
3 Minuten

Über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wird in der Koalition heftig gestritten. Die Rentenkommission hat ihre Abschaffung vorgeschlagen; in CDU und SPD regt sich dagegen Widerstand.

Time
2 Minuten

Ob vorgezogener Ruhestand oder Regelaltersrente: Wann Versicherte in Rente gehen können und wie hoch ihre Bezüge ausfallen würden, erkennt man in der neuen Rentenauskunft nun auf einen Blick.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026