Bad Homburg (sth). Obwohl Großbritannien Ende Januar dieses Jahres endgültig aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten ist, wirken sich die sozialrechtlichen Vereinbarungen zwischen den EU-Staaten und der britischen Insel noch bis mindestens Ende dieses Jahres weiter aus. Knapp 300.000 in Deutschland oder früher im Vereinigten Königreich Beschäftigte und Rentner haben Ansprüche an das deutsche oder das britische Rentensystem. Darauf hat kürzlich die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, in einem Beitrag für die Zeitschrift "RVaktuell" aufmerksam gemacht.
Demnach haben rund 223.000 in Deutschland rentenversicherte Beschäftigte und Selbstständige "eine britische Staatsangehörigkeit und können bei ihrer Rente von den EU-Regelungen profitieren", schreibt Roßbach. 52.000 Renten würden an Menschen gezahlt, die "in Deutschland wohnen und Versicherungszeiten im Vereinigten Königreich erworben" hätten. Weitere 22.000 Renten würden von der Deutschen Rentenversicherung nach Großbritannien gezahlt, heißt es in dem Beitrag.
Ob und in welcher Form die (für Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land bedeutsamen) Koordinierungsregelungen der EU über das Austrittsabkommen mit Großbritannien hinaus künftig angewandt würden, "ist offen", schreibt die Rentenversicherungs-Chefin. Entscheidend werde sein, ob es der EU und Großbritannien während des noch bis Ende dieses Jahres geltenden Übergangszeitraums gelinge, "die Grundlagen der neuen Partnerschaft in einem gemeinsamen Abkommen" zu regeln.
Beitrag der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, zu "Neue Impulsen für ein soziales Europa" in der RVaktuell (pdf)
