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Brexit wirkt sich noch nicht auf die Rente aus

Im Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien ist vereinbart, dass das EU-Recht bis 31.12.2020 weiter gilt – aber wohl nicht länger.

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Berlin (sth). Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) hat bis Ende des Jahres noch keine Auswirkungen auf Rentenansprüche von Versicherten, die Versicherungszeiten in Deutschland und Großbritannien erworben haben. Allerdings ist inzwischen auch klar: Der im Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien vereinbarte Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 kann nicht mehr verlängert werden. Dafür wäre eine gemeinsame Entscheidung bis zum 1. Juli dieses Jahres erforderlich gewesen. Diese Frist hat die britische Regierung verstreichen lassen. Damit ist Großbritannien ab 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion.

Auch bei Abschluss eines Abkommens über das zukünftige Verhältnis bis Jahresende "wird sich somit das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich grundlegend wandeln und sich von der britischen Mitgliedschaft im Binnenmarkt wesentlich unterscheiden", heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Dies gelte zum Beispiel für die dann erforderlichen Zollformalitäten. "Die Staaten, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in der ganzen EU müssen sich auf die Folgen des Endes der Übergangsphase vorbereiten", warnt die Bundesregierung – unabhängig davon, ob bis Ende dieses Jahres noch der Abschluss eines neuen Abkommens gelinge oder nicht.

Knapp 300.000 in Deutschland oder früher im Vereinigten Königreich Beschäftigte und Rentner haben nach Angaben der Rentenversicherung derzeit Ansprüche an das deutsche oder das britische Rentensystem. Rund 223.000 Versicherte besitzen demnach die britische Staatsangehörigkeit und können bei ihrer Rente von den EU-Regelungen profitieren. 52.000 Renten würden an Versicherte gezahlt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Versicherungszeiten in Großbritannien erworben haben. "22.000 Renten werden von der Deutschen Rentenversicherung nach Großbritannien gezahlt."

Mehr zum Thema:

deutsche-rentenversicherung.de

Informationen der Deutschen Rentenversicherung über die Auswirkungen von Versicherungszeiten in Großbritannien und in Deutschland auf die Rente

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