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Bufdis helfen anderen – und steigern ihre Rente

Wer sich freiwillig für eine bestimmte Zeit dem Staat für soziale Dienste zur Verfügung stellt, erhöht auch seinen Rentenanspruch.

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Bufdis helfen anderen – und steigern ihre Rente

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Berlin/Bad Homburg (sth). Mehr als 37.000 Bürgerinnen und Bürger haben im Juni dieses Jahres einen Bundesfreiwilligendienst (kurz: BFD) abgeleistet. Das geht aus aktuellen Angaben des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hervor. Die größte Gruppe darunter waren demnach etwa 27.000 Freiwillige unter 27 Jahren – genau 15.906 Frauen und 11.055 Männer. In den übrigen Altersklassen lag die Zahl der freiwilligen Helfer deutlich niedriger. Die kleinste Gruppe stellten Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahren mit nur rund 570 „Bufdis“ dar.

Der BFD steht generell allen Mädchen und Jungen, Frauen und Männer sowie Seniorinnen und Senioren offen. Sie können sich gemeinwohlorientiert im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz engagieren. Wichtig dabei ist nur, dass die Schule abgeschlossen wurde.

Dienstlänge und Bemessung der Rentenbeiträge

Das Engagement im BFD dauert in der Regel zwölf Monate, kann aber zwischen sechs und 24 Monaten lang sein und ist für alle, die älter als 27 Jahre alt sind, auch in Teilzeit möglich. Der freiwillige Einsatz kann auch als Praktikum angerechnet und zur Überbrückung von Wartezeiten, etwa im Studium, genutzt werden. Die Freiwilligen werden während ihres Engagements fachlich angeleitet und besuchen Seminare, etwa zu politischer Bildung. Das freiwillige Engagement soll soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken.

Grundlage des Rentenanspruchs von Bundesfreiwilligendienstleistenden („Bufdis“) ist das vom Träger der jeweiligen Dienststelle gezahlte Taschengeld. Es darf höchstens 6 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze betragen, in diesem Jahr sind dies 414 Euro. Erhält die oder der Bufdi auch Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Arbeitskleidung, werden sie für den Rentenbeitrag mitgezählt.

Mehr zum Thema:

www.bundesfreiwilligendienst.de

Statistische Informationen über die Nutzung des Bundesfreiwilligendiensts (pdf)

www.deutsche-rentenversicherung.de

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zur Auswirkung von Freiwilligendiensten auf die Rente

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