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Bundesbeauftragte für Sozialwahlen 2023 im Amt

Der Sozialpolitiker Peter Weiß (CDU) und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe (SPD) bereiten ab sofort die nächsten Wahlen vor.

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Berlin (bmas/drv/sth). Seit dem 1. Oktober sind der neue Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß (CDU), und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe (MdB, SPD) im Amt. Ende September war die Amtszeit der bisherigen Bundeswahlbeauftragten Rita Pawelski und ihres Stellvertreters Klaus Wiesehügel ausgelaufen. Hauptaufgabe der neuen Bundeswahlbeauftragten ist die Vorbereitung und Durchführung der nächsten Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023.

Die ehrenamtlichen Gremien der Selbstverwaltung in der Deutschen Rentenversicherung sprachen beiden zum Amtsantritt ihre herzlichen Glückwünsche aus. „Ich heiße Peter Weiß und seine Stellvertreterin, Daniela Kolbe, in ihren neuen Ämtern herzlich Willkommen und freue mich auf die künftige Zusammenarbeit. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, gemeinsam die Selbstverwaltung der Sozialversicherung weiter zu stärken und die nächste Sozialwahl erfolgreich durchzuführen", erklärte Jens Dirk Wohlfeil, Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung für die Arbeitgeberseite.

Beitragszahler nehmen Mitspracherecht wahr

Durch die Wahl ihrer Vertreter bei den Sozialwahlen nähmen die Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner ihr Mitspracherecht über die Verwendung ihrer Beitragsgelder wahr. Damit stärkten sie die demokratische Legitimation der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, in der die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und der Rentnerinnen und Rentner gemeinsam mit den Arbeitgebervertretern für eine stabile und zukunftssichere Alterssicherung wirkten.

Alle sechs Jahre finden die Wahlen zu den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger statt (Sozialversicherungswahlen). Die Sozialversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Versicherten und die Arbeitgeber ausgeübt, deren Vertreter durch die Sozialversicherungswahlen bestimmt werden. Dabei wählen die Versicherten und die Arbeitgeber die Vertreter ihrer Gruppen getrennt. Diese unmittelbare Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern ist der Kern der Selbstverwaltung.

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