Ihre-Vorsorge Logo

Bundesbeauftragte für Sozialwahlen 2023 im Amt

Der Sozialpolitiker Peter Weiß (CDU) und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe (SPD) bereiten ab sofort die nächsten Wahlen vor.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berlin (bmas/drv/sth). Seit dem 1. Oktober sind der neue Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß (CDU), und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe (MdB, SPD) im Amt. Ende September war die Amtszeit der bisherigen Bundeswahlbeauftragten Rita Pawelski und ihres Stellvertreters Klaus Wiesehügel ausgelaufen. Hauptaufgabe der neuen Bundeswahlbeauftragten ist die Vorbereitung und Durchführung der nächsten Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023.

Die ehrenamtlichen Gremien der Selbstverwaltung in der Deutschen Rentenversicherung sprachen beiden zum Amtsantritt ihre herzlichen Glückwünsche aus. „Ich heiße Peter Weiß und seine Stellvertreterin, Daniela Kolbe, in ihren neuen Ämtern herzlich Willkommen und freue mich auf die künftige Zusammenarbeit. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, gemeinsam die Selbstverwaltung der Sozialversicherung weiter zu stärken und die nächste Sozialwahl erfolgreich durchzuführen", erklärte Jens Dirk Wohlfeil, Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung für die Arbeitgeberseite.

Beitragszahler nehmen Mitspracherecht wahr

Durch die Wahl ihrer Vertreter bei den Sozialwahlen nähmen die Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner ihr Mitspracherecht über die Verwendung ihrer Beitragsgelder wahr. Damit stärkten sie die demokratische Legitimation der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, in der die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und der Rentnerinnen und Rentner gemeinsam mit den Arbeitgebervertretern für eine stabile und zukunftssichere Alterssicherung wirkten.

Alle sechs Jahre finden die Wahlen zu den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger statt (Sozialversicherungswahlen). Die Sozialversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Versicherten und die Arbeitgeber ausgeübt, deren Vertreter durch die Sozialversicherungswahlen bestimmt werden. Dabei wählen die Versicherten und die Arbeitgeber die Vertreter ihrer Gruppen getrennt. Diese unmittelbare Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern ist der Kern der Selbstverwaltung.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Time
2 Minuten

Wer rechtzeitig plant, kann seinem Übergang in die Altersrente entspannt entgegensehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026