Berlin (dpa/sth). Das Bundeskabinett hat heute die Rentenerhöhung zum 1. Juli und weitere Änderungen bei der Altersversorgung beschlossen. Im Westen steigen die Renten nach einer Nullrunde im vergangenen Jahr um 5,35 Prozent, im Osten nach einer nur geringen Erhöhung 2021 nun um 6,12 Prozent. Der Gesetzentwurf von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht außerdem vor, dass etwa drei Millionen heutige und frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ab Mitte 2024 einen Zuschlag zu ihrer Rente bekommen. Zudem wird der sogenannte Nachholfaktor wieder in Kraft gesetzt, der sich dämpfend auf Rentenerhöhungen auswirkt.
Die Renten werden jedes Jahr zum ersten Juli abhängig von der Lohnentwicklung angepasst. Bei sinkenden Löhnen wird durch die geltende Rentengarantie verhindert, dass die Renten ebenfalls sinken. Im schlimmsten Fall kommt es zu Nullrunden. Der Nachholfaktor soll bei wieder steigenden Löhnen diese verhinderte Rentenkürzung rechnerisch ausgleichen, Rentenanstiege fallen damit geringer aus. Die große Koalition hatte den Nachholfaktor ausgesetzt, nun wird er wieder in Kraft gesetzt.
Jeden Juli wird die Rente nach der Rentenformel angepasst. Sie folgt der Lohnentwicklung. Die Rentenanpassungsmitteilung zeigt, was von der Rentenerhöhung übrig bleibt.
„Größte Rentenerhöhung seit Jahrzehnten“
Die diesjährige Rentenerhöhung ist nach den Worten der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese, die größte seit Jahrzehnten. Die Rentner hätten auch ein Recht darauf dank der guten Lohnentwicklung im vergangenen Jahr, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“. Auch künftig werde die Rente den Löhnen folgen. Wichtig seien daher auch eine gute Arbeitsmarktpolitik, gute Tarifabschlüsse und auch der Mindestlohn trage zu höheren Renten bei.
Griese räumte ein, dass wegen des starken Preisanstiegs infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch viele Rentnerinnen und Rentner belastet seien. Dem wirke die Bundesregierung mit einem Entlastungspaket entgegen. Die geplante Energiepreispauschale helfe zwar nur Erwerbstätigen. Es gebe aber viele Maßnahmen, die auch Rentenbeziehende entlasteten, etwa ein Einmalzuschlag bei der Grundsicherung, ein Heizkostenzuschlag für Wohngeldbezieher, die geplante Senkung der Benzinpreise oder die Abschaffung der EEG-Umlage. Man werde aber genau beobachten, wie sich die Preise weiter entwickeln, sagte Griese.
