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Bundestag berät über Besteuerung der Renten

Am heutigen Donnerstag debattieren die Abgeordneten erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion. Ist die aktuelle Regelung verfassungsgemäß?

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Rentnerin sitzt an einem Tisch mit Ordnern Steuer und Rente sowie einem Steuergesetzbuch und füllt ein Steuererklärungsformular aus.

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Berlin (sth). Seit mehreren Jahren streiten Experten über die Frage, ob gesetzliche Renten und andere Alterseinkünfte schon jetzt oder in naher Zukunft doppelt – und damit rechtlich unzulässig – besteuert werden. Grund ist die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz ab 2005. Seither werden alle Renten, die im Jahr 2005 oder früher begonnen haben, zu 50 Prozent besteuert. Für jedes Jahr eines späteren Rentenbeginns stieg der Besteuerungsanteil zunächst in 2-Prozentpunkt-Schritten bis 2020 auf 80 Prozent, seit 2021 steigt er bis 2040 in 1-Prozentpunkt-Schritten weiter bis auf 100 Prozent. 

Nach Ansicht der Liberalen führt die aktuelle Gesetzeslage dazu, dass es „zu einer doppelten Besteuerung kommen kann“. Dies sei der Fall, wenn die Rentenbeiträge während des Erwerbslebens ganz oder teilweise aus dem zu versteuernden Einkommen finanziert werden. Obwohl ein immer größerer Anteil der Rentenbezüge versteuert werde, seien die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung „in vielen Fällen nicht vollständig abziehbar“ gewesen, so die FDP. In einem Antrag, der am heutigen Donnerstag voraussichtlich ab etwa 16:30 Uhr erstmals vom Parlament beraten wird, fordert die FDP deshalb, die Rentenbesteuerung „im Sinne einer transparenten, über jeden Zweifel erhabenen verfassungsgemäßen und zukunftsfesten Ausgestaltung“ zu modernisieren.

Aktuelle Regelung für viele Bürger nicht nachvollziehbar

Viele Bürgerinnen und Bürger könnten die Bestimmungen der Rentenbesteuerung „nicht nachvollziehen“ und seien über ihre „tatsächliche finanzielle Rentensituation sowie über ihre Pflichten und Möglichkeiten verunsichert“, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Auf Basis der geltenden Regelungen werde es nach Ansicht vieler Experten „beginnend mit den aktuellen Renteneintrittsjahrgängen über rund 40 Jahre zu einer Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente kommen“. Vor diesem Hintergrund drängt die FDP darauf, „umgehend notwendige Gesetzesanpassungen vorzunehmen“.

Zur Begründung ihres Antrags verweist die Partei auch auf eine Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses Anfang vergangenen Jahres. Damals habe es die Mehrheit der geladenen Sachverständigen für „wahrscheinlich“ gehalten, „dass eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung mit zunehmendem Besteuerungsanteil der Rentenbezüge vorliegen wird“. Besonders für Selbstständige sei es „wahrscheinlich, dass es zu einer solchen Doppelbesteuerung kommt, da diese im Laufe ihrer Lebensarbeitszeit keinen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung erhalten“.

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