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Rente: Was Azubis und Berufseinsteiger von Anfang wissen sollten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

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Ausbilder und weibliche Auszubildende im Metallhandwerk. Bild: IMAGO / Westend61 / Lisa und Wilfried Bahnmüller

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München (tö). Wer seinen ersten Job oder seine erste Ausbildungsstelle angetreten hat, wird beim Blick auf seine erste Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung feststellen, dass vom Bruttoverdienst viel Geld abgezogen wird. Ein Großteil der Abzüge entfällt auf die Sozialversicherung. Nur, warum und wofür genau – das dürfte vielen Berufseinsteigern oder Auszubildenden nicht immer klar sein. Über alle Details informiert deshalb die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in ihrer neu aufgelegten Broschüre „Tipps für den Berufsstart“. Darin erläutert die DRV auch, was sich hinter dem Umlageverfahren und dem Generationenvertrag verbirgt und erläutert anhand einer Gehaltsabrechnung eines Azubis, wie die Abzüge in Euro und Cent zustandekommen.

Broschüre erläutert System der Sozialversicherung

In dem Informationsheft werden alle Zweige der Sozialversicherung vorgestellt. In der Broschüre heißt es dazu: „Die Sozialversicherung bildet ein eng gewebtes Netz, das Ihnen im Fall der Fälle Halt bietet.“ So können Krankenversicherte, die beispielweise einen Unfall haben, sich darauf verlassen, dass die Behandlung im Krankenhaus von der Krankenversicherung bezahlt wird. Für eine anschließende Rehabilitation sorgt bei Bedarf die Rentenversicherung. Wer danach noch nicht arbeiten kann, bekommt Krankengeld oder – bei Jobverlust – Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur. Wenn die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, kommen Hilfen am Arbeitsplatz bis hin zur Umschulung in Betracht oder sogar eine Erwerbsminderungsrente. Für behinderte Menschen, die auf Hilfe angewiesen ist, ist die Pflegeversicherung da. Und im Todesfall sind die Angehörigen durch Witwen-, Witwer- und Waisenrenten geschützt.

Solidargemeinschaft und Generationenvertrag

Die DRV erinnert daran, dass dieser Schutz solidarisch organisiert ist: „Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Verdienstes ab: Kleines Einkommen, kleiner Beitrag – und umgekehrt. Risikozuschläge beispielsweise für chronisch kranke Menschen, wie bei privaten Versicherungen üblich, gibt es nicht“, heißt es in der Broschüre. Und weiter: „Die eingezahlten Beiträge zur Sozialversicherung müssen von den Versicherungen nicht angespart werden. Was Sie heute einzahlen, wird sofort an die Rentnerinnen und Rentner sowie an kranke, arbeitslose oder pflegebedürftige Menschen wieder ausgezahlt.“

Man spricht deshalb vom Umlageverfahren beziehungsweise der Umlagefinanzierung. Diese, so die DRV, beruhe „auf dem Gedanken des Generationenvertrags.“ Das bedeutet: „Mit Ihren Beiträgen erwerben Sie im Gegenzug Anspruch auf Versorgung, wenn Sie später selbst einmal auf Hilfe angewiesen sind.“ Durch gesetzlich geregelte Reserven sei zudem sichergestellt, „dass die Sozialversicherung immer zahlungsfähig bleibt“. Der durch Beiträge erworbene Rentenanspruch sei „durch unsere Verfassung geschützt. Deshalb muss niemand befürchten, dass die Beiträge irgendwann einmal wertlos werden.“

Die Broschüre „Tipps für den Berufsstart“ können Sie hier herunterladen oder für den Postversand bestellen. Der Bezug ist kostenlos.


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