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Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Schulabgängerinnen und –abgänger zwischen 17 und 25 Jahren, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungsplatzsuchend melden.

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Berufsschule: Schüler vor einem PC

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Frankfurt am Main (drv). Wer nach der Schule auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu sollten sich Schulabgängerinnen und Schulabgänger als ausbildungssuchend melden, teilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit. 

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können Rentenansprüche begründen und zu Rentensteigerungen führen. 

Voraussetzung ist jedoch, dass die Schulabgängerinnen und Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich bei der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter als ausbildungssuchend melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat dauert. 

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