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Übergangsfristen und Härtefallregelung sollen Rentenzwist entschärfen

Für die Kanzleramtsministerin bleibt die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63" ein zentraler Reformbaustein – und dank der empfohlenen Fristen für den Übergang und Regelungen für Härtefälle gebe es dazu auch keinen großen Dissens.

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Arbeiter im Rentenalter steht lächelnd in Fabrikhalle. Bild: IMAGO / Wavebreak Media Ltd

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Gut lachen hat, wer nur noch fünf Jahre vom angepeilten Ruhestand entfernt ist: Der Vertrauensschutz dürfte diese Planung sicherstellen.

Magdeburg (dpa). Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am kommenden Sonntag wirbt Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) weiter dafür, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren zu erhalten. Allerdings betont er, keine Blockadepolitik in Sachen Rentenreform führen zu wollen: „Ich möchte nicht das ganze Thema torpedieren.“ Doch an seiner Position halte er fest. „Ich bin immer kompromissbereit, aber ich werde eines nicht machen: Ich werde mich da nicht irgendwie verbiegen.“ 

Rentenkommission zeigt Kompromisslinie auf

In der Diskussion um die seit 2014 geltende Erlaubnis, schon vor der eigentlich geltenden Regelaltersgrenze abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, rückt die Regierung derweil die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in den Vordergrund: Diese betonen ausdrücklich Regelungsbedarf für Härtefälle sowie Fristen für den Übergang. Letztere werden von Experten vielfach mit einem zeitlichen Vorlauf von fünf Jahren verbunden, wobei auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen wird. Sollten diese Empfehlungen im Zuge des noch ausstehenden Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden, entzöge das der Furcht vor körperlich ausgelaugten, aber notgedrungen weiterarbeitenden Menschen den Boden.

Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) hatte in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ diesen Reformweg bestätigt: „Nur wir werden es mit Übergangsfristen machen, wir werden es mit Härtefallregelungen machen, das ist schon vorgesehen. 

Kein ganz großer Dissens mehr

Beim Vergleich der Regierungspläne und der Forderungen der ostdeutschen CDU-Landesschefs sind daher nach Ansicht Warkens gewaltige Unterschiede nicht zu erkennen: „Insofern sehe ich da auch gar keinen ganz großen Dissens zu den Ministerpräsidenten.“ Bundeskanzler Merz hatte sich zuvor ebenfalls offen für Härtefallregelungen gezeigt, wie von der Rentenkommission empfohlen. Die gleiche Linie vertraten in den vergangenen Tagen auch der CDU-Fraktionvorsitzende Thorsten Frei sowie die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die den Vertrauensschutz betonte.

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