Oldenburg (drv). Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente erhält, verliert diese Rente bei erneuter Heirat. Dafür wird dem Hinterbliebenen eine Rentenabfindung gezahlt.
Wenn der zweite Ehepartner ebenfalls verstirbt oder die zweite Ehe geschieden wird, kann die Rente vom ersten Ehepartner ab dem Folgemonat des Todes oder der Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder geleistet werden. Dafür muss rechtzeitig – innerhalb von zwölf Kalendermonaten – ein neuer Antrag gestellt werden.
Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 von Montag bis Donnerstag 08:00 bis 19:00 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr.
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie online unter www.deutsche-rentenversicherung.de
