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Witwenrente fortsetzen

Wer nach dem Tod des Partners Witwen- oder Witwerrente bezieht, verliert sie bei erneuter Heirat – erhält aber eine Abfindung. Endet die zweite Ehe, kann die alte Rente wieder gezahlt werden.

Älteres Ehepaar hält einander Hände. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Oldenburg (drv). Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente erhält, verliert diese Rente bei erneuter Heirat. Dafür wird dem Hinterbliebenen eine Rentenabfindung gezahlt.

Wenn der zweite Ehepartner ebenfalls verstirbt oder die zweite Ehe geschieden wird, kann die Rente vom ersten Ehepartner ab dem Folgemonat des Todes oder der Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder geleistet werden. Dafür muss rechtzeitig – innerhalb von zwölf Kalendermonaten – ein neuer Antrag gestellt werden.

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Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 von Montag bis Donnerstag 08:00 bis 19:00 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr.

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