Ihre-Vorsorge Logo

Die wichtigsten Schritte zur Witwen- oder Witwerrente

Wenn der geliebte Partner gestorben ist, steht die Trauer im Vordergrund. Damit nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen, sollte man den Weg zur Witwenrente kennen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ältere Frau blickt nachdenklich aus dem Fenster

© Nicht definiert

Der Verlust bleibt immer schmerzhaft, doch die Witwenrente kann wenigstens finanzielle Not verhindern helfen.

Karlsruhe (DRV). Wenn Menschen ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner verlieren, müssen sich die Trauernden in der neuen Situation zurechtfinden. Damit zum seelischen Leid nicht finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die Hinterbliebenenrente. Die Witwen- oder Witwerrente kommt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) beantwortet die wichtigsten Fragen, die für die ersten Schritte helfen.

Bekomme ich die Witwen-/Witwerrente automatisch ausgezahlt?

Eine Witwen- oder Witwerrente müssen Sie beantragen. Erhielt Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits eine Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat selbst verbleibt Ihnen die bislang gezahlte Rente. Wurde noch keine Rente gezahlt, beginnt die Witwen- oder Witwerrente bereits mit dem Todestag.

Wann muss ich spätestens den Antrag auf Witwen-/Witwerrente stellen?

Einen Hinterbliebenenrentenantrag müssen Sie nicht sofort stellen. Hiermit können Sie sich bis zu zwölf Kalendermonate nach dem Tod Zeit lassen. So lange werden Hinterbliebenenrenten rückwirkend gezahlt. Den elektronischen Antrag auf Hinterbliebenenrente (R 0500) können Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 stellen.

Was ist ein Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in gleicher Höhe wie die Versichertenrente gezahlt. Einkommen wird im Sterbevierteljahr nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.

Bekomme ich eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?

Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits Rente bezogen, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie beim Renten Service der Deutschen Post AG.
Wichtig zu wissen: Die Vorschusszahlung wird oftmals gleich durch das Bestattungsinstitut beantragt.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Der dritte Teil der Mütterrente gilt mit Beginn des neuen Jahres. Doch zusätzliche Rente gibt es erst 2028. Worauf Versicherte mit Kindererziehungszeiten jetzt achten müssen.

Time
2 Minuten

Auf der Tagesordnung von Schwarz-Rot stehen umfassende Reformen. Der SPD-Fraktionschef betont, dass das Thema Frührente eine zentrale Frage der Beratungen werde.

Time
4 Minuten

Die Rentenkommission will die abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen. Ob es dazu kommt, ist umstritten. Was hinter der Rente für besonders langjährige Versicherte steckt.

Time
5 Minuten

Rente, Pflege, Steuern, Haushalt, heikle Regierungsbildungen, offene Führungsfragen: Schwarz-Rot steht vor großen Herausforderungen. Der Rückzug von Bärbel Bas hat die Lage nicht einfacher gemacht.

Time
3 Minuten

Die Bemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge steigen deutlich. Topverdiener müssen insgesamt mehr als 1.000 Euro im Jahr zahlen.

Time
2 Minuten

Der Besteuerungsanteil steigt stetig weiter. Woran das liegt und warum viele Rentner trotzdem keine Steuern zahlen müssen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026