Oldenburg (drv). Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung und sorgt so für deren Schutz, ohne dass sie selbst Beitragsanteile tragen müssen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in ihrem aktuellen Rententipp hin.
Bei der pflegebedürftigen Person muss dafür mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden und an mindestens 10 Stunden - verteilt auf wenigstens zwei Tage - in der Woche erfolgen. Neben der Pflege darf nur an maximal 30 Stunden pro Woche eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung prüft die Pflegekasse.
Weitere Infos gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen, in den Beratungstellen aller Rentenversicherungsträger und am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800.
