München (tö). Die Bundesbank hält die Abschläge von der Rente, die bei einem vorgezogenen Eintritt in die Rente fällig werden, nach wie vor für zu niedrig. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die Bundesbank – bislang weitgehend unbemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit – auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. Die Bundesbanker hatten auf Grund einer Anfrage der Alterssicherungskommission ihre Berechnungen aus dem Jahr 2025 aktualisiert.
Schon damals hatten sie empfohlen, den derzeitigen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Renteneintritts zu erhöhen. Trotz der früheren und neuen Berechnungen der Bundesbank sieht die Rentenkommission in ihren Empfehlungen jedoch „derzeit keinen zwingenden Bedarf für eine Anpassung der Umrechnungsfaktoren“ bei den Abschlägen. Über die Abschaffung der abschlagsfreien Rente wird derzeit diskutiert – nicht aber über die Höhe der in Zukunft zu zahlenden Abschläge.
Keine finanziellen Vorteile bei früherem Renteneintritt
Der Bundesbank geht es um eine Frage, die für viele Versicherte, die in den nächsten Jahren vorzeitig in Rente gehen wollen, von enormer finanzieller Bedeutung sein dürfte: Wie hoch sollten die Abschläge sein, damit Versicherten kein finanzieller Vorteil entsteht, wenn sie zum Beispiel mit 63 oder 64 statt regulär mit bald 67 Jahren in Rente gehen? Dies ist möglich, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen. Maximal belaufen sich die Abschläge dann auf derzeit insgesamt 14,4 Prozent (0,3 x 48 Monate).
Die von der Bundesbank errechneten neutralen Abschläge, also ohne finanziellen Vorteil für Versicherte, liegen aber bei einem Renteneintritt mit genau 63 Jahren bei 17,8 Prozent. Bei einem Rentenzugang mit 65, also immer noch zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren, kommen die Bundesbanker auf einen Abschlag von 9,7 Prozent statt wie bisher 7,2 Prozent (0,3 x 24 Monate). Für die „Frührentner“ wäre eine solche Erhöhung mit einer spürbaren Einbuße verbunden.
Signifikante Unterschiede für die Alterseinkünfte
Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Rentner kommt aufgrund seiner erworbenen Ansprüche auf eine Rente von 2000 Euro. Er ist Jahrgang 1964, für ihn gilt deshalb bereits die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Da er aber vier Jahre früher in den Ruhestand gehen will, wird ihm von seiner Rente ein Abschlag von 14,4 Prozent abgezogen, das sind 288 Euro pro Monat. Die Bruttorente vor Abzug von Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich damit auf 1712 Euro. Ein Abschlag von 17,8 Prozent würde die monatliche Rente hingegen um 356 Euro mindern. Das ergibt eine Bruttorente von 1644 Euro, das sind 68 Euro pro Monat weniger. Bei einer Rentenbezugsdauer von 20 Jahren würde sich diese zusätzliche Einbuße auf mehr als 16.000 Euro summieren, und auch die Basis für spätere Rentenerhöhungen wird kleiner.
Dennoch heißt es in den Empfehlungen der Rentenkommission: Die Berechnungen der Bundesbank führten „zu ähnlichen Abschlägen wie im geltenden Recht beziehungsweise zu geringfügig höheren Abschlägen“. Eine Anhebung von 14,4 auf insgesamt 17,8 Prozent entspricht aber immerhin einer Erhöhung von knapp 24 Prozent. Für viele Versicherte dürfte das eher nicht „geringfügig“ sein.
Bundesbank argumentiert mit gestiegener Lebenserwartung
Die Abschläge sind seit ihrer Festlegung im Jahr 1992 unverändert. Die Bundesbank hatte bereits in ihrem Monatsbericht für Juni 2025 darauf hingewiesen, dass sich die Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Abschläge deutlich verändert hätten. Dies gelte auch für die Zuschläge, die es bei einem Eintritt in die Rente nach Ablauf des regulären Renteneintrittsalters gibt. „So ist etwa die Lebenserwartung ab 65 Jahren seitdem um gut 3 Jahre gestiegen, während das gesetzliche Rentenalter aktuell gut ein Jahr höher liegt. Insgesamt haben sich damit beispielsweise diese beiden Effekte auf neutrale Ab- und Zuschläge nur teils ausgeglichen“, heißt es in dieser Analyse. Schon damals empfahl die Bundesbank deshalb unter anderem, die Abschläge zu erhöhen.
In dem Bericht steht dazu: „Die hier vorgelegten Standardberechnungen legen nahe, dass die derzeitigen Abschläge zu niedrig sind. Sie machen dadurch einen vorgezogenen Rentenzugang für Versicherte attraktiver und verursachen finanzielle Lasten für die GRV“, also für die gesetzliche Rentenversicherung. Und weiter: „Dabei ist diese finanzielle Belastung insgesamt umso größer, je früher der Zugang erfolgt.“
Die Rentenkommission empfiehlt nun, die Berechnungen über die Abschläge und Zuschläge regelmäßig zu aktualisieren, zum Beispiel alle fünf Jahre. Seien die Abschläge zu gering, „erzeugt der vorgezogene Renteneintritt finanzielle Vorteile für den Einzelnen, die Kosten werden von der Versichertengemeinschaft getragen“, so die Kommission.
