München (tö). Immer mehr Menschen nutzen die finanziell attraktive Möglichkeit, vorzeitig Rente zu beziehen und gleichzeitig sozialversicherungspflichtig hinzuzuverdienen. Das aber untergrabe nicht nur „das mit der Anhebung der Regelaltersgrenze verbundene Ziel, die effektive Lebensarbeitszeit zu erhöhen“, dieser vorgezogene Rentenbezug erhöhe auch den Ausgabendruck auf die gesetzliche Rentenversicherung. Dies ist das Ergebnis eines neuen Gutachtens, das das Institut der deutschen Wirtschaft mit Unterstützung des Forschungsnetzwerkes Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgelegt hat. Demnach trägt die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen auch dazu bei, dass sich seit 2020 ein höherer Anteil an Personen dafür entscheidet, trotz Abschlägen von der Rente sich früher die Rente auszahlen zu lassen.
Rentenempfänger bleiben häufiger sozialversicherungspflichtig beschäftigt
2020 lag die Hinzuverdienstgrenze noch bei 6.300 Euro im Jahr. Danach wurde sie mehrmals angehoben, bis die Grenze 2023 endgültig fiel. Seitdem dürfen auch Frührentner, die vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze vorzeitig ihre Altersrente bekommen, unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihr Zuverdienst mit der Rente verrechnet wird. Die IW-Wissenschaftlerinnen Ruth Maria Schüler und Stefanie Seele untersuchten deshalb, wie dieser Wegfall der Hinzuverdienstgrenze das Verhalten von Neurentnerinnen und Neurentnern verändert hat. Dabei fanden sie anhand der vorliegenden Statistiken heraus, dass es zu einem „gewissen Verdrängungseffekt“ gekommen ist.
Dieser sieht dem Gutachten zufolge so aus: Der Anteil der Altersrentner, die geringfügig hinzuverdient haben, geht zurück. Der Anteil der Rentner mit einem großen Hinzuverdienst ist hingegen dynamischer gestiegen, als der Anteil mit geringfügigen Hinzuverdienst zurückgegangen ist. Wer also bisher eher im Minijob parallel zur Rente arbeitete, bleibt mittlerweile häufiger sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und dies trotz der verschlechterten Chancen am Arbeitsmarkt.
Rückgang beim Rentenzugangsalter
Besonders auffällig ist nun, was sich 2023 veränderte: So lag das Rentenzugangsalter für langjährig versicherte Männer (mindestens 35 Versicherungsjahre) 2022 noch bei 63,9 Jahren. 2024 sank es allerdings auf 63,8 Jahre, ein Rückgang um immerhin einen Monat. Auch bei Altersrentnern und Altersrentnerinnen mit Schwerbehinderung kommt es laut der Untersuchung zu einem Rückgang beim durchschnittlichen Rentenzugangsalter um einen Monat, ebenfalls bei den Männern. Bei den Frauen fällt der Rückgang weniger stark aus.
In dem Gutachten heißt es weiter: Für die besonders langjährig Versicherten (45 Versicherungsjahre) „lagen die großen Hinzuverdienste in den Jahren 2018 und 2019 und somit vor den Reformen um etwa 50 Prozent niedriger als die der Regelaltersrentner. Ab 2021 dreht sich dieses Verhältnis mit Anhebung der Hinzuverdienstgrenze um. (…) 2023 erzielten besonders langjährig Versicherte im Vergleich zu den Regelaltersrentnern im Durchschnitt einen um 10 Prozent höheren Hinzuverdienst. 2024 lag der Hinzuverdienst von besonders langjährig Versicherten um ein Viertel höher als der der Regelaltersrentner.“
Auch bei den langjährig Versicherten hat sich der Verdienstunterschied verglichen mit den Regelaltersrentnern verringert. Zunächst verdienten sie noch 90 Prozent weniger hinzu als die Regelaltersrentner. Nach den Reformen sank der Unterschied stetig, so dass 2024 „kein signifikanter Verdienstunterschied zwischen den beiden Rentnergruppen mehr feststellbar“ gewesen sei, so die beiden Wissenschaftlerinnen.
Einkommen durch Rente plus Hinzuverdienst maximieren
Wie aber sind diese deutlichen Veränderungen zu erklären? Die Forscherinnen weisen auf die Möglichkeit hin, durch Sonderzahlungen Rentenabschläge ausgleichen zu können. Besonders bei Personen, die davon überzeugt sind, noch lange leben zu können, könne es daher „das Kalkül sein, durch einen frühen Rentenbezug und parallelem Hinzuverdienst zur Rente, Einkommen zu maximieren“.
