Ihre-Vorsorge Logo

Frührente mit Hinzuverdienst: Mit diesen Abgaben ist zu rechnen

Wer schon mit 63 in Rente geht, muss sein Altersgeld nicht mehr mit dem Hinzuverdienst verrechnen. Doch wie stark steigen dann die Abgaben?

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

7 Minuten

Veröffentlicht

Zwei ältere Frauen sitzen am Tisch und betrachten Unterlagen

© Nicht definiert

Was sich für arbeitende Frührentner geändert hat

Vielleicht haben Sie auch schon daran gedacht oder haben gerade damit angefangen: Weiterarbeiten und zugleich vorzeitig die Rente kassieren, ohne dass diese mit dem Verdienst verrechnet wird. Seit Anfang des Jahres geht dies leichter, weil Ruheständler schon vom 63. Lebensjahr an unbegrenzt Haupt- oder Nebeneinkünfte beziehen können, ohne dass von ihrer vorgezogenen Altersrente deshalb etwas abgezogen wird. Erste Berechnungen zeigten: Unterm Strich kann dies Erwerbstätigen, die vorzeitig in Rente gehen können, mehrere zehntausend Euro an Rente zusätzlich bringen. 

Wer neu was gerechnet hat

Hier war aber immer von Bruttobeträgen die Rede. Doch, auch die Rente ist steuerpflichtiges Einkommen, das im Prinzip der Einkommensteuer unterliegt. Kommt nun ein Hinzuverdienst obendrauf, werden für die Berechnung der Steuer der steuerpflichtige Teil der Rente plus das zu versteuernde Gehalt, bei Freiberuflern der zu versteuernde Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, zusammengezählt

Was aber kommt für weiterarbeitende Frührentnerinnen und Frührentner netto dann noch heraus? Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat für Arbeitnehmer nachgerechnet. Das Ergebnis: Die Steuer- und Abgabenlast kann teilweise beträchtlich steigen, je nach Rentenhöhe, Gehalt und Familienstand.  

Wie die Besteuerung der Rente funktioniert

Die Besteuerung des Renteneinkommens wurde seit dem Jahr 2005 schrittweise von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Dabei erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Altersrente mit jedem Jahr späteren Rentenzugangs. Beispiel: Bei einem Renteneintritt im Jahr 2023 beträgt der steuerliche Freibetrag nur noch 17 Prozent der gesetzlichen Jahresrente und wird auch für die Folgejahre nicht mehr erhöht. Das bedeutet auch, dass jede spätere Rentenerhöhung vollständig steuerpflichtig ist. 

Die Folge: Mit dem Renteneinkommen ist der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer (2023: für Singles 10.908 Euro, für Verheiratete: 21.816 Euro) oft bereits ausgeschöpft, somit unterliegt der Hinzuverdienst vollständig der Einkommensteuer

Außerdem gut zu wissen: Wenn Sie neben der Rente arbeiten und dadurch Ihr Einkommen erhöhen, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer, die Sie für Ihren Zusatzjob zahlen müssen, gleich ein. Bei der Rente ist das anders. Hier werden zwar in der Regel die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Rente einbehalten, nicht aber die Steuern. Und da sich durch die zusätzliche Einnahmen Ihr Gesamteinkommen erhöht, fallen häufig auch höhere Steuern an. 

Das bedeutet, dass Sie als Frührentnerin oder Frührentner auf jeden Fall einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen. Hinzu kommt: Bei vorzeitigem Rentenbezug bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie, wenn Sie gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, alle Sozialbeiträge auf die Arbeitseinkünfte weiter leisten – also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Immerhin erwerben sie damit aber auch zusätzliche Rentenansprüche. 

So lässt sich die Rente noch spät erhöhen

Wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und eine gesetzliche Altersrente beziehen und weiter sozialversicherungspflichtig angestellt arbeiten, sind Sie als Arbeitnehmer von den Beiträgen der Rentenversicherung befreit. Sie müssen dann selbst keine Beiträge mehr in die Rentenkasse zahlen, Ihr Arbeitgeber aber schon, ohne dass dies nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Einfluss auf Ihre Rentenhöhe hat. Sie können Ihrem Arbeitgeber aber mitteilen, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente, und zwar nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers. Die DRV gibt dafür folgendes Beispiel:

  • Eine Rentnerin lebt in den alten Bundesländern und hat im Dezember 2022 die Regelaltersgrenze erreicht. 
  • Sie erzielt vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 neben ihrer Rente ein monatliches Arbeitseinkommen in Höhe des halben Durchschnittsverdienstes, das sind 1797,59 Euro. 
  • Durch ihre eigenen Beiträge und die ihres Arbeitgebers in Höhe von insgesamt etwas mehr als 4000 Euro im Jahr erhöht sich ihre monatliche Rente nach heutigen Werten (Stand: Juli 2023) zum 1. Juli 2024 um 20,49 Euro im Monat. 

Was ergeben nun aber die Beispielrechnungen des IW für Singles und Ehepaare? (Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt dabei jeweils 1,3 Prozent, Beginn des Rentenbezugs ist immer im Jahr 2023).   

Das zahlen Alleinstehende

In der Beispielrechnung gehen die Forscher davon aus, dass eine alleinstehende Person, die Frührente bezieht und als Arbeitnehmer tätig ist, kein Wohngeld bekommt. „Der Wegfall von Wohngeld reduziert tendenziell die Attraktivität einer Weiterbeschäftigung über die hier ausgewiesenen Abgabenbelastungen hinaus“, heißt es dazu in der IW-Studie. Weitere Einkommensquellen im Alter wie Betriebsrenten, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen werden ebenfalls ausgeschlossen.  

  • Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beläuft sich die Belastung des Arbeitseinkommens mit Sozialabgaben und Steuern bereits bei einem Renteneinkommen von 15.000 Euro im Jahr und einem Hinzuverdienst von 25.000 Euro auf 38,4 Prozent. Ohne Renteneinkommen würde die Abgabenlast auf das Arbeitseinkommen nur bei 26,6 Prozent liegen.
  • Würde die Rente sich auf 15.000 Euro pro Jahr belaufen und der Hinzuverdienst als Arbeitnehmer auf brutto 50.000 Euro, steigt die Belastung des Arbeitseinkommens mit Abgaben bereits auf mehr als 40 Prozent. Das gilt auch für ein Renteneinkommen von 20.000 Euro und einem Bruttoarbeitseinkommen von 25.000 Euro. 
  • Bei einer Rente von jährlich 25.000 Euro und einem Hinzuverdienst von 100.000 Euro brutto würden hingegen die durchschnittlichen Abgaben auf das Zusatzeinkommen bereits 46 Prozent betragen. Das liegt vor allem daran, dass nun der Solidaritätszuschlag fällig wird. 

Das zahlen Ehepaare

Erste Fallkonstellation: Die Frau bezieht noch keine Rente und arbeitet Teilzeit, der Mann bezieht Rente und arbeitet weiter. 

Ein Arbeitseinkommen von 25.000 Euro bei einer Rente von 15.000 Euro und einem Teilzeit-Einkommen der Frau von brutto 20.000 Euro wird mit fast 38 Prozent belastet. Bei höheren Einkommen liegt die Abgabenlast auf den Hinzuverdienst bei bis fast 40 Prozent. Hier steigt die Belastung mit Abgaben langsamer als bei einer alleinstehenden Person. Das Ehepaar profitiert hier vom Ehegattensplitting.

Zweite Fallkonstellation: Nun arbeitet die Frau weiter und bezieht zugleich eine Rente. Der Mann ist bereits im Ruhestand, hat aber kein Zusatzeinkommen.

Bei einem geringen Renteneinkommen der Frau von 10.000 Euro und einer Rente des Manns von 15.000 Euro läge die Abgabenbelastung eines Arbeitseinkommens von brutto 25.000 Euro mit 32,5 Prozent noch relativ niedrig. Liegt das Renteneinkommen des Mannes höher, zum Beispiel bei 25.000 Euro, steigt die Abgabenlast auf das Arbeitseinkommen hingegen wiederum auf fast 38 Prozent.

Hat die Frau einen Rentenanspruch von 10.000 Euro, der Mann von 25.000 Euro, und die Frau verdient im Jahr 50.000 Euro hinzu, steigt die Abgabenlast auf den Zusatzverdienst laut den IW-Berechnungen leicht auf genau 39 Prozent.

Auf den ersten Blick erstaunlich ist nun, was passiert, wenn beide 25.000 Euro Rente beziehen und die Frau trotzdem 50.000 Euro hinzuverdient: Dann sinkt die Abgabenlast auf das Arbeitseinkommen wieder auf 38,2 Prozent. „Der Grund ist, dass bereits vor-
her recht hohe Steuern gezahlt werden, die durch die Abzugsfähigkeit der Sozialbeiträge auf das Arbeitseinkommen gemindert werden“, heißt es dazu in der IW-Studie. 

So erhöhen Minijobber ihre Rente

Frührentner, die noch zusätzlich Geld verdienen wollen, können Ihre Abgabenlast auch geschickt begrenzen beziehungsweise unabhängig von ihrer Rente steuerfrei Geld hinzuzuverdienen. Dies geht mit Hilfe eines Minijobs, der in der Regel für den Arbeitnehmer steuerfrei ist. Dabei darf das Monatsgehalt höchstens bei 520 Euro liegen. Die Lohnsteuer zahlt der Arbeitgeber, damit die Einnahmen aus dem Minijob nicht vom Arbeitnehmer versteuert werden müssen. Ein Beispiel:

  • Ein fußballbegeisterter Rentner trainiert diverse Jugendmannschaften in einem Verein in den alten Bundesländern. Die Regelaltersgrenze hat er im Dezember 2022 erreicht, er erhält deshalb bereits seine Altersrente. 
  • Für seine Trainertätigkeit bekommt er vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 zusätzlich 520 Euro im Monat als Minijobber. Die 520 Euro im Monat bleiben dann steuerfrei. 
  • Auf das Minijob-Gehalt hat er neben seinem Arbeitgeber auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von insgesamt 224,64 Euro gezahlt, monatlich sind das 18,72 Euro. 
  • Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung würde sich dadurch die Rente des Fußballtrainers vom 1. Juli 2024 an nach heutigen Werten  (Stand: Juli 2023) um 5,93 Euro monatlich erhöhen „Bereits nach etwas mehr als drei Jahren hat sich die Beitragszahlung damit schon gelohnt“, so die DRV

Steuerfrei hinzuverdienen geht außerdem mit Hilfe eines Ehrenamts, für das es eine kleine Aufwandsentschädigung gibt. So dürfen Ehrenamtler mit ihrem Ehrenamt steuerfrei 70 Euro im Monat dazuverdienen. Bezahlte Übungsleiter oder Leiterinnen haben Anspruch auf die Übungsleiterpauschale. Mit ihr ist ein steuerfreier Hinzuverdienst von höchstens 250 Euro im Monat möglich.


Weitere Artikel

Time
7 Minuten

Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent – auch die Hinterbliebenenrenten. Zugleich steigt der Einkommensfreibetrag für Hinterbliebene. Aufpassen müssen vor allem arbeitende Witwen und Witwer, deren Arbeitseinkommen in diesem Jahr gesunken ist.

Time
5 Minuten

Zum 1. Juli steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Das ist weitaus mehr als die aktuelle Teuerungsrate von knapp 3 Prozent. Was das konkret im Geldbeutel bringt – und wie es langfristig weitergeht.

Time
6 Minuten

Rund 1,2 Millionen Minijobber sind 65 Jahre oder älter – so weist es die Statistik der Minijob‑Zentrale aus. Seit Anfang 2026 lohnt es sich für viele von ihnen, aus dem Minijob einen Midijob zu machen.

Time
7 Minuten

Rentenlücke, Inflation, steigende Lebenshaltungskosten – viele Menschen haben das Gefühl, beim Thema Rente den Überblick zu verlieren. Die Folge ist oft nicht schlechte Planung, sondern gar keine. Das ist fatal, denn entscheidend ist, überhaupt anzufangen.

Time
5 Minuten

Ab Anfang 2026 sollen Senioren, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Das soll ein Anreiz zur Weiterarbeit im Alter sein. Doch welche Folgen hat das in der Sozialversicherung?

Time
5 Minuten

Mütterrente III wird das Projekt salopp genannt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, soll es künftig die gleiche Leistung geben wie für später Geborene. Wir zeigen, womit Mütter (und erziehende Väter) demnächst rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026