Aktivrente: Warum ein Midijob statt Minijob jetzt richtig lohnt
Für rentenbeziehende Senioren war der Minijob bislang das klassische Zuverdienst‑Modell: Bis zur Minijob‑Grenze konnte der Lohn in der Regel brutto für netto kassiert werden. Das gilt weiterhin. Aber Midijobs bis 2.000 Euro im Monat sind durch die neue Aktivrente deutlich interessanter geworden. Wenn Sie das für Sie persönlich geltende reguläre Rentenalter erreicht haben und an einem Nebenverdienst interessiert sind, sollten Sie deshalb auch Jobs jenseits der Minijob‑Grenze in den Blick nehmen.
Vorteile auch bei der Sozialversicherung
Ein Job bis zu einem monatlichen Entgelt unter 2.000 Euro ist für Senioren jenseits des regulären Rentenalters nicht nur steuerfrei, sondern auch bei der Sozialversicherung begünstigt. Denn hier greifen die Regelungen des so genannten Übergangsbereichs zwischen Minijobs und Jobs ab 2.000 Euro brutto. In diesem Entgelt-Bereich fallen niedrigere Sozialversicherungsbeiträge an.
Im Folgenden zwei Beispielfälle.
Beispiel A: Bruttoentgelt 603,01 Euro – nach dem regulären Rentenalter
Sie wundern sich vielleicht über den „krummen“ Betrag 603,01 Euro. Das ist kein Tippfehler. Die Minijob‑Grenze liegt 2026 bei 603 Euro. Wer regelmäßig einen Cent mehr verdient, ist im Prinzip sozialversicherungspflichtig.
Der Clou: Bei 603,01 Euro fallen für Sie faktisch noch keine Sozialversicherungsbeiträge an – diese steigen erst bei einem höheren Gehalt langsam an. Das bedeutet: In den meisten Fällen kassieren Sie den Bruttolohn von 603,01 Euro ohne Abzüge netto. Lediglich Kinderlose müssen bei einem Gehalt von 603,01 Euro einen kleinen Beitrag an die Pflegeversicherung zahlen.
Vereinfacht kann eine Gehaltsabrechnung so aussehen:
| Art | Entgelt in Euro |
|---|---|
| Bruttoentgelt | 603,01 |
| Krankenversicherung | 0,00 |
| Zusatzbeitrag zur KV | 0,00 |
| Pflegeversicherung | 0,00 |
| Rentenversicherung | 0,00 |
| Arbeitslosenversicherung | 0,00 |
| Nettoentgelt | 603,01 |
Was habe ich davon, wenn ich aus einem Minijob in einen 603,01‑Euro‑Job wechsle?
Auf den ersten Blick sieht das nach einem Nullsummenspiel aus. Auch beim Minijob werden die 603 Euro brutto für netto ausgezahlt. Der Midijob bringt Ihnen also nominell nur einen einzigen Cent mehr.
Entscheidend sind jedoch die Vorteile bei der Kranken‑ und Rentenversicherung.
1. Vorteil: Krankenversicherung und Krankengeld
Als Minijobber haben Sie bei Arbeitsunfähigkeit zwar Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Sie sind durch den Job aber nicht krankenversichert und haben deshalb auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Im Midijob sind Sie krankenversichert – und durch einen kleinen Trick sichern Sie sich auch einen Krankengeldanspruch: Wenn Sie eine Vollrente beziehen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Verzichten Sie aber auf 0,1 Promille Ihrer Rente, gelten Sie nicht mehr als Voll‑, sondern als Teilrentner.
Bei einer Rente von 1.500 Euro brutto bedeutet das: Sie verzichten auf 15 Cent Rente im Monat. Klingt vielleicht kompliziert, ist es aber nicht. In der Praxis funktioniert das mit einem formlosen Schreiben an Ihren Rentenversicherungsträger:
„Hiermit beantrage ich die Umwandlung meiner Vollrente in eine 99,99‑Prozent‑Teilrente.“
22.200 Rentner nutzten 2024 schon die Möglichkeit, ihre bisherige Vollrente minimal zu reduzieren, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Mittlerweile dürften es weit mehr sein.
Ziehen Sie diese Teilrenten-Karte, so sinkt Ihre Rente im Folgemonat um kaum spürbare 15 Cent. An Ihrem Krankenversicherungsbeitrag ändert sich nichts, denn dieser lag ohnehin bei Null. Natürlich gehen von Ihrer Rente weiterhin Beiträge an Ihre Kasse ab.
Geändert hat sich nur Ihre Absicherung bei längerer Krankheit: Bei einer neu eintretenden Arbeitsunfähigkeit haben Sie ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld – im Beispiel mit 603,01 Euro Entgelt sind das rund 428 Euro monatlich.
Wichtig: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Teilrentenbezug unter Vorlage des Bescheides der Deutschen Rentenversicherung nachweisen. Dieser meldet Sie dann bei Ihrer Krankenkasse korrekt an als „versichert mit Krankengeldanspruch“. Das hat dann auch Folgen für den Krankenversicherungsbeitrag. Dieser steigt geringfügig – was jedoch 603,01-Euro-Jobs nicht betrifft, sondern sich erst bei höheren Entgelten auswirkt.
2. Vorteil: Rentenversicherung
In einem Minijob erwerben Sie nennenswerte Rentenansprüche nur dann, wenn Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit des Jobs verzichten und eigene Beiträge zahlen. Bei einem 603 Euro-Job kostet Sie das monatlich 21,71 Euro.
In einem 603,01‑Euro‑Job als Teilrentner erwerben Sie dagegen ebenfalls neue Rentenansprüche – aber ohne einen Eigenbetrag. Voraussetzung ist dabei, dass Sie – wie oben beschrieben – von der Voll‑ in die 99,99‑Prozent‑Teilrente gewechselt sind.
Bei der Altersrente bringt Ihnen ein volles Beschäftigungsjahr mit einem 603,01‑Euro‑Job ab dem Juli des Folgejahres einen Rentenanspruch von mindestens knapp 7 Euro monatlich. Haben Sie die reguläre Altersgrenze deutlich überschritten, fällt der Zuwachs sogar noch höher aus.
Beispiel B: Monatliches Entgelt 1.000 Euro brutto – nach dem regulären Rentenalter
Es muss nicht bei 603,01 Euro bleiben. Wenn die Abgaben überschaubar sind und der Job für Sie attraktiv ist, können in der Rentenzeit auch einige Arbeitsstunden mehr pro Woche interessant sein – etwa mit einem Arbeitsentgelt von 1.000 Euro brutto im Monat.
Eine typische Lohnabrechnung könnte dann so aussehen:
| Art | Entgelt in Euro |
|---|---|
| Bruttoentgelt | 1.000 |
| Krankenversicherung | 41,49* |
| Zusatzbeitrag zur KV | 8,24 |
| Pflegeversicherung | 10,23 |
| Rentenversicherung | 52,86 |
| Arbeitslosenversicherung | 0,00** |
| Gesamtbeitrag | 112,82 |
| Nettoentgelt | 887,18 |
| * Hier ist der aufgrund des Krankengeldanspruchs geringfügig erhöhte Beitragssatz berücksichtigt. ** Ab Erreichen der regulären Altersgrenze endet die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. | |
Nach den früher geltenden steuerlichen Regeln wäre bei einem solchen Job zwar meist keine Lohnsteuer einbehalten worden. Wenn der steuerliche Grundfreibetrag durch Ihre Rente aber bereits ausgeschöpft war, drohten im Folgejahr Einkommensteuer‑Nachzahlungen von einigen tausend Euro. Das müssen Sie nun dank der Aktivrente nicht mehr befürchten.
Der Vorteil bei der Sozialversicherung wird in der Lohnabrechnung deutlich: Es fallen nur knapp 113 Euro Beiträge an. Von einem Bruttolohn von 1.000 Euro bleiben also rund 887 Euro übrig. Ohne die vorteilhaften Regelungen des Übergangsbereichs wären es über 200 Euro an Beiträgen.
In dieser Rechnung ist unterstellt, dass Sie bei Ihrer Rente auf mindestens 0,1 Promille verzichten und so aus der Vollrente eine Teilrente machen. Dann gelten Sie als rentenversicherungspflichtig. Andernfalls würden Sie zwar bei 1000 Euro Bruttoentgelt 53 Euro Rentenversicherungsbeitrag sparen, könnten aber auch keine weiteren Rentenansprüche mehr aufbauen. Sie werden fragen: Lohnt sich das?
Tipp: Die Investition zahlt sich aus. Für monatlich rund 53 Euro Rentenversicherungsbeitrag erhöhen Sie im Folgejahr Ihre Monatsrente um mindestens etwa 10 Euro. Nach wenigen Jahren haben sich Ihre Beiträge also amortisiert.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Umwandlung des Minijobs in einen Midijob?
Nein. Einen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf die Umwandlung eines Minijobs in einen Midijob gibt es nicht. Angesichts des Fachkräftemangels in vielen Branchen – insbesondere in Dienstleistung, Pflege, Handel und Handwerk – werden viele Arbeitgeber aber wenig dagegen haben, wenn bewährte Minijobber ihre Arbeitszeit und ihr Entgelt erhöhen. Oft haben Betriebe im Gegenteil ein hohes Interesse daran, erfahrene Kräfte länger und umfangreicher einzusetzen.
Beim 603,01‑Euro‑Job kommt hinzu: Er ist für Arbeitgeber sogar etwas günstiger als der klassische 603‑Euro‑Minijob.
Beim 603‑Euro‑Minijob zahlt der Arbeitgeber für Sozialversicherung und Lohnsteuer pauschal rund 30 %. Beim 603,01‑Euro‑Job im Übergangsbereich sind es nur 28 %, also zwei Prozentpunkte weniger. Das bedeutet: Das Kostenargument kann Ihr Arbeitgeber gegen Ihren Wunsch, den Lohn um einen Cent aufzustocken und den Job in einen kleinen Midijob zu verwandeln, nicht ernsthaft ins Feld führen.
