Witwen- und Witwerrente: Höhere Rente - mehr Hinzuverdienst ohne Abzüge möglich
Kann ich ab Juli 2025 mit einer höheren Hinterbliebenenrente rechnen?
Ja. Zum 1. Juli 2025 ist Ihre Hinterbliebenenrente – wie alle gesetzlichen Renten – um 3,74 Prozent gestiegen. Das betrifft sowohl Witwen- als auch Witwerrenten. Die Anpassung gilt bundeseinheitlich, also kein Unterschied mehr zwischen Ost und West.
Beispiel:
Sie haben bisher eine Witwen-/Witwerrente von brutto 1.000 Euro bekommen. Diese erhöht sich ab diesem Monat auf 1.037,40 Euro. Davon werden allerdings rund 12 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Warum kommt im Juli nicht das volle Rentenplus auf dem Konto an?
Weil im Juli 2025 rückwirkend der höhere Pflegebeitrag für das erste Halbjahr 2025 abgezogen wird.
Beispiel:
Bei 1.000 Euro Rente wurden im ersten Halbjahr 2025 monatlich 2 Euro zu wenig Pflegebeitrag einbehalten (wegen der Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte ab Januar 2025). Diese 12 Euro werden im Juli nachträglich abgezogen – einmalig. Zudem wird ab Juli 2025 der erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag erstmals bei der laufenden Rentenüberweisung berücksichtigt. Bei einer Bruttorente von 1.037,40 Euro gehen dann monatlich (0,2 Prozent x 1.037,40 Euro) = 2,07 Euro zusätzlich an die Pflegeversicherung.
Ändert sich auch etwas bei der Anrechnung von Nebeneinkünften auf meine Hinterbliebenenrente?
Der Freibetrag für eigenes Einkommen steigt - ebenfalls seit 1. Juli:
• Bisheriger Freibetrag: 1.038,05 Euro
• Freibetrag ab Juli 2025: 1.076,86 Euro
Das bedeutet: Nur der Teil Ihres "fiktiven Nettoeinkommens" (siehe unten), der über diesem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.
Wie viele Hinterbliebenenrentner sind von der Einkommensanrechnung betroffen?
Knapp zwei Millionen – genau: 1,99 Millionen – waren es zum Stichtag 1.7.2023. Bei ihnen wurde die Witwen- oder Witwerrente wegen Einkommensanrechnung gekürzt. Dies sind fast 40 Prozent aller Witwen- und Witwerrenten.
Bei Witwen betrug der Kürzungsbetrag im Schnitt 142 Euro. Von 859 Euro sank bei Kürzungsfällen die Bruttorente auf 717 Euro. Bei Witwern fiel die Kürzung mit durchschnittlich 242 Euro noch höher aus.
So errechnet sich der Freibetrag:
Der Freibetrag für zusätzliches Einkommen ist durch eine feste Formel an die Rentenentwicklung geknüpft. Für Witwen- und Witwerrentner beträgt der Freibetrag das 26,4-Fache des jeweils geltenden aktuellen Rentenwerts. Dieser Wert beträgt ab Juli 2025 bundeseinheitlich 40,79 Euro. Der Freibetrag liegt damit bei (26,4 x 40,79 Euro) = 1.076,86 Euro.
Wer muss damit rechnen, dass sein Nebeneinkommen angerechnet wird?
Vor allem Altersrentner mit überdurchschnittlich hohen Bezügen. Die meisten Hinterbliebenenrentner sind “Doppelrentner” bzw. “Mehrfachrentner”, wie es in der Rentenversicherungsstatistik heißt. Sie beziehen neben ihrer eigenen Rente eine Hinterbliebenenrente. Das betrifft gut vier Millionen Hinterbliebene, meist Frauen. Am 1.7.2023 bezogen 3,529 Millionen Frauen und 625.000 Männer die Hinterbliebenenrente neben ihrer eigenen Altersrente, in einigen Fällen auch neben ihrer eigenen Erwerbsminderungsrente. Die eigene Netto-Altersrente wird bei den Betreffenden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Was gilt bei der Witwenrente als anrechenbares Netto-Einkommen?
Eine Berücksichtigung des tatsächlichen Nettoeinkommens wäre sehr verwaltungsaufwendig. Gesetzlich geregelt ist deshalb, dass die Deutsche Rentenversicherung vom Bruttoeinkommen feste pauschale Prozentsätze vom Einkommen abzieht, um zu einem “fiktiven” Nettoeinkommen zu kommen. Die Abzüge fallen je nach Einkommensart unterschiedlich hoch aus.
Wie wird bei einer Altersrente verfahren, wenn eine Hinterbliebenenrente hinzukommt?
Wichtig ist zunächst: Niemand muss sich um seine eigene Rente sorgen. Diese wird in jedem Fall auch an Witwen und Witwer unverändert gezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird aber oft um das anzurechnende Einkommen gekürzt. Dabei wird folgendermaßen gerechnet: Vom Bruttobetrag der eigenen Rente werden pauschal 14 Prozent abgezogen. Das ergibt die anzurechnende Nettorente.
Der Satz von 14 Prozent gilt für diejenigen, die ab 2011 in Rente gegangen sind. Für “frühere Ruheständler” gilt ein Satz von 13 Prozent. Wenn Sie mit Ihrer anzurechnenden Nettorente unterhalb des neuen Freibetrags von 1.076,86 Euro bleiben, können Sie eine ungekürzte Hinterbliebenenrente erhalten.
Für Rentner ist das der Fall, wenn sie brutto nicht mehr als 1.252 Euro Rente bekommen. Denn zieht man von 1.252 Euro 14 Prozent ab, damit verbleiben 1.076,72 Euro. Das ist knapp weniger als der neue Freibetrag von 1.076,86 Euro. Das bedeutet: Wenn Sie eine Altersrente unter 1.252 Euro erhalten, bleibt eine Hinterbliebenenrente, die Sie zusätzlich beziehen, unangetastet.
Brutto-Einkommensgrenzen ab Juli 2025, bis zu denen Witwen-/Witwerrenten nicht gekürzt werden (Basis: Freibetrag 1.076,86 Euro)
| Einkommensart | Brutto-Grenze |
| Arbeitnehmereinkommen (vor der Rente, rentenversicherungspflichtig) | 1.795 Euro |
| Altersrente (Erstbezug ab 2011) | 1.252 Euro |
Rechenbeispiel 1: Altersrente plus Witwenrente ab Juli 2025
Eine Witwe aus München hat ab Juli 2025 Anspruch auf eine volle Hinterbliebenenrente (vor der Einkommensanrechnung) von brutto 800 Euro. Dazu erhält sie eine eigene Altersrente in Höhe von 1.600 Euro brutto, also vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Nach der Pauschalrechnung der Rentenversicherung ergibt sich daraus eine anzurechnende Altersrente in Höhe von netto 1.376 Euro (= 1.600 Euro – 14 Prozent).
- Der neue Freibetrag von 1.076,86 Euro wird um 299,14 Euro überschritten.
- 40 Prozent dieses Differenzbetrags sind anrechenbar. Dies sind 119,66 Euro.
- Bei einem Anspruch auf eine volle Hinterbliebenenrente von 800 Euro wird diese Rente um 119,66 Euro auf 680,34 Euro im Monat gekürzt. Von diesem Betrag gehen dann noch – wie von der Altersrente – Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab.
- Die Münchenerin erhält damit Renten in Höhe von insgesamt 2.280,34 Euro brutto (1.600 Euro Altersrente + 680,34 Euro Witwenrente).
Koalitionsvertrag: Verbesserte Regelungen für erwerbstätige Witwen und Witwer beabsichtigt
Bereits die Ampel-Regierung wollte erwerbstätigen Hinterbliebenen höhere Einkommensfreibeträge bei der Witwen- und Witwerrente zugestehen, was am vorzeitigen Koalitions-Aus scheiterte. Dazu findet sich nun auch im neuen schwarz-roten Koalitionsvertrag eine entsprechende Absichtserklärung: „Darüber hinaus verbessern wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente.“
Wie wird mein Einkommen angerechnet, wenn ich noch arbeite?
Wenn Sie noch erwerbstätig sind, wird Ihr anzurechnendes Nettoeinkommen wiederum durch pauschale Abzüge bestimmt. Da die Abgaben von Arbeitseinkommen höher sind, ist der pauschale Abzug auch höher. Von Ihrem Bruttoeinkommen aus einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung werden pauschal 40 Prozent abgezogen, um das anzurechnende Nettoeinkommen zu bestimmen. Dieser Prozentsatz wird auch angewandt, wenn Sie nach Erreichen des regulären Rentenalters auf die ansonsten standardmäßig eintretende Rentenversicherungsfreiheit der Beschäftigung verzichtet haben, und damit weiterhin Rentenbeiträge zahlen.
Beispiel 2: Erwerbstätigkeit plus Witwerrente ab Juli 2025
Ein Mann aus Rostock verdient monatlich 2.000 Euro brutto und erhält zusätzlich eine Hinterbliebenenrente.
- Nach der Pauschalrechnung der Rentenversicherung ergibt sich daraus ein anzurechnendes Nettoeinkommen von 1.200 Euro (= 2.000 Euro – 40 Prozent).
- Der neue Freibetrag von 1.076,86 Euro wird damit um 123,14 Euro überschritten.
- 40 Prozent dieser Differenz sind 49,26 Euro. Um diesen Betrag wird die Hinterbliebenenrente gekürzt.
Für Hinterbliebenenrentner ohne eigene Altersrente, aber mit Einkünften aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, liegt die kritische Einkommensgrenze ab Juli 2025 bei brutto 1.795 Euro (genau: 1.794,77 Euro). Brutto-Entgelte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind bis zu dieser Höhe bei der Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei.
Ich bin bereits Altersrentner und erhalte zusätzlich Witwerrente. Wie wird ein Minijob auf die Rente angerechnet?
Tipp: Wenn Ihr Einkommensfreibetrag bereits durch Ihre eigene Altersrente aufgebraucht ist, sollten Sie die Rentenversicherungspflicht des Minijobs keinesfalls abwählen. Geben Sie lieber ein paar Euro für Rentenversicherungsbeiträge aus und gewinnen Sie dafür viel bei der Witwen- oder Witwerrente.
Der Hintergrund: Der Einkommensfreibetrag bei der Hinterbliebenenrente – ab Juli 2025 beträgt er 1.076,86 Euro – ist bei Altersrentnern vielfach schon durch die eigene Rente ausgeschöpft. Oft führt sogar schon ihre eigene Rente dazu, dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Kommt dann noch ein Minijob hinzu, so wirkt sich das Einkommen aus dem Minijob zusätzlich aus. Wie sehr die Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird, hängt davon ab, ob der Minijob rentenversicherungspflichtig ist oder nicht.
Bei einem Minijob mit Rentenversicherungspflicht wird zur Ermittlung des Nettoeinkommens die Regelung des 40-prozentigen Abzugs angewandt. Ein voller Minijob mit einem Bruttoentgelt von aktuell 556 Euro wird damit – nach dem 40-Prozent-Abzug – zu einem Job mit anzurechnenden Netto-Einkünften von 333,60 Euro. Entscheiden Sie sich aber gegen die Rentenversicherungspflicht, so gilt brutto = netto. Das volle Entgelt von 556 Euro gilt dann als Nettoentgelt. Hiervon werden 40 Prozent (= 222,40 Euro) auf die Rente angerechnet. Belassen Sie es dagegen bei der Rentenversicherungspflicht des Jobs, so wird Ihre Hinterbliebenenrente nur um 133,44 Euro gekürzt.
Was kostet mich die Entscheidung für die Rentenversicherungspflicht?
Bei einem rentenversicherungspflichtigen gewerblichen Minijob gehen aktuell 3,6 Prozent des Minijob-Lohns an die Rentenkasse. Bei einem vollen Minijob mit einem Bruttoentgelt von 556 Euro sind das 20,02 Euro im Monat Mehrbelastung. Ein kleiner Abzug, dem bei der Hinterbliebenenrente ein großes Plus gegenüber steht..
Tipp: Entscheiden Sie sich unbedingt für die Rentenversicherungspflicht im Minijob, auch wenn es rund 20 Euro im Monat kostet: Damit vermeiden Sie monatlich bis zu 90 Euro Verlust bei der Hinterbliebenenrente.
Wie wird der Minijob rentenversicherungspflichtig?
Ganz einfach. Wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente erhalten, ist ein Minijob ohnehin rentenversicherungspflichtig. Diese Pflicht können Sie abwählen – aber das sollten Sie bei der hier beschriebenen Konstellation besser sein lassen.
Nach Erreichen des regulären Rentenalters ist der Minijob im Prinzip für Sie rentenversicherungsfrei. Sie können sich dann aber immer noch aktiv für die Beitragszahlung in die Rentenversicherung entscheiden. Das geht durch eine einfache schriftliche Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber und kostet monatlich den Arbeitnehmeranteil von 3,6 Prozent, im Jahr 2025 also maximal 20,02 Euro.
