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Rente und Minijobs

Minijobs sind generell rentenversicherungspflichtig. Wer keine eigenen Rentenbeiträge zahlen will, kann das tun, muss aber auf eventuell wichtige Leistungen wie eine Reha oder die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente verzichten.

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Frau mit Gummihandschuhen reinigt Fenster-Jalousien. Bild: IMAGO / Panthermedia / Ronalds Stikans

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Minijobber sind durch die Rentenversicherung abgesichert

Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag – sofern sie nicht gegenüber dem Arbeitgeber widersprechen. Dadurch haben sie im Bedarfsfall ein Anrecht auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel auf Erwerbsminderungsrente und auf Reha-Leistungen.

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

Wer jeden Monat zwar nur 603 Euro (Stand: 2026) verdient, aber auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommt, gilt nicht mehr als geringfügig beschäftigt und muss höhere Sozialabgaben zahlen. Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs hat, werden alle Einkünfte zusammengerechnet.

So genannte kurzfristige Beschäftigungen sind dagegen vollständig beitragsfrei – auch für den Arbeitgeber. Eine Beschäftigung gilt als kurzfristig, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist.  Die Höhe des Verdienstes spielt dann keine Rolle. Kurzfristige Beschäftigung soll zum Beispiel saisonalen Bedarf an Arbeitskräften abdecken, wie Erntehelfer oder Aushilfskellner.

Minijob: Wie hoch sind die Beiträge zur Rentenversicherung?

Minijobber zahlen zusätzlich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Das ist der Eigenanteil am derzeit gültigen Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro liegt der Eigenbeitrag damit bei 21,71 Euro im Monat. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Beträge (siehe unten).

Beispiel
Minijob mit 603 Euro Monatsverdienst
Melanie B. verdient monatlich603 Euro
Beitrag zur Rentenversicherung (603 Euro × 18,6 Prozent =)112,16 Euro
Der Arbeitgeber zahlt davon (603 Euro × 15 Prozent =)90,45 Euro

Melanie B. zahlt selbst21,71 Euro

Wie wirkt sich ein Minijob auf die Höhe der Rente aus?

Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um 5,68 Euro. Die Auswirkungen auf die spätere Rente sind also überschaubar, die Eigenbeiträge haben sich jedoch nach weniger als vier Jahren Rentenbezug amortisiert. Zusätzlich profitieren Minijobber vom Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung und von Reha-Leistungen.

Mit Minijob Wartezeiten für Rente erfüllen

Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird vollständig sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten und bei der Grundrente angerechnet. Für die verschiedenen Altersrenten müssen unterschiedlich viele Wartezeitmonate auf dem Konto zusammengekommen sein.

Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sammelt zwar auch noch Wartezeiten, aber nicht mehr in vollem Umfang: Je nach Höhe des Verdienstes können Minijobber höchstens ein Drittel der Arbeitsmonate als Wartezeitmonate erwirtschaften. Sie müssten also zum Beispiel bei einem Verdienst von monatlich 603 Euro drei Jahre im Minijob arbeiten, um daraus eine ähnliche Wartezeit zu erhalten wie für ein Jahr mit vollen Pflichtbeiträgen.

Minijob bringt Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Minijobber, die den Eigenbeitrag zahlen, können dadurch auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erwerben. Voraussetzung ist, dass sie mindestens fünf Jahre versichert sind und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Und dazu zählen auch Beiträge durch einen Minijob.

Minijob, Riester-Rente und Betriebsrente

Minijobber, die den Eigenbeitrag zahlen, erfüllen damit auch die Voraussetzungen für die staatliche Förderung einer Riester-Rente – für sich selbst und unter Umständen auch für den Ehepartner. Und sie haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge.

Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien

Bevor Minijobber sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich gut informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat. Die Befreiung galt bisher bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses und konnte nicht rückgängig gemacht werden. Das ändert sich zum 1. Juli 2026: Ab dann können Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen.

Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann etwa dazu führen, dass der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im Krankheitsfall wieder wegfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten. Auch der Anspruch auf eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge geht verloren.

Besonders wichtig für Eltern: Währen der Kinderberücksichtigungszeiten werden Rentenbeiträge aus Beschäftigungsverhältnissen mit einem unterdurchschnittlichen Entgelt um bis zu 50 Prozent aufgewertet. Ein Minijob mit einem monatlichen Entgelt von 603 Euro zählt für die Rente meist als Job mit einem Entgelt von (603 plus 50 Prozent =) 904,50 Euro. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Job versicherungspflichtig ist.

Minijobs in Privathaushalten

Auch Minijobber in Privathaushalten können Rentenansprüche erwerben. Da die privaten Arbeitgeber statt 15 Prozent nur 5 Prozent an die Rentenversicherung zahlen, liegt der Eigenanteil, den Minijobber bei einem rentenversicherungspflichtigen Minijob zahlen, bei 13,6 Prozent des Verdienstes. Bei einem vollen Minijob sind dies (13,6 Prozent x 603 Euro=) 82,01 Euro.

Minijobs für Rentner

Altersrentner üben häufig neben ihrer Rente einen Minijob aus. Das Einkommen aus dem Job wird – wie generell Nebenverdienst – nicht auf das Altersgeld angerechnet. Die Beiträge aus der kleinen Beschäftigung  erhöhen die Rente aber nochmals, soweit der Job rentenversicherungspflichtig ist. Dabei gelten für Bezieher einer vollen Altersrente (also so genannte “Vollrentner”) folgende Regeln: 

  • Wer sein persönliches reguläres Rentenalter noch nicht erreicht hat, für den gilt der Job immer als rentenversicherungspflichtig, wobei dies abgewählt werden kann. 
  • Nach Erreichen der Regelaltersrente ist der Job rentenversicherungsfrei, es sei denn der Rentner wählt sich aktiv in der Versicherungspflicht ein ("Opting-In"). Das geht  einfach durch eine formlose schriftliche Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber und gilt ab dem Folgemonat.
  • Ab Juli 2026 können auch Minijobber, die in der Vergangenheit die Rentenversicherungspflicht abgewählt haben, die Befreiung einmalig aufheben und werden dann wieder rentenversicherungspflichtig.  

Rentner, die sich für eigene Beiträge entscheiden, zahlen also 3,6 Prozent ihres Gehalts und steigern damit ihre Rente: Ein volles Jahr mit einem Minijob bringt für Rentner eine Erhöhung der Monatsrente um derzeit 5,68 Euro. Die neu erworbenen Rentenansprüche werden jeweils zum 1. Juli des Folgejahrs gutgeschrieben. Erfolgt die Gutschrift nach Erreichen des regulären Rentenalters, so kommt zum durch die Beiträge erworbenen Rentenanspruch noch ein Plus von 0,5 Prozentpunkten pro “Verspätungsmonat” hinzu. Beispiel: Einer Minijobberin wird der durch einen vollen Minijob neu erworbene Rentenanspruch drei Jahre nach Erreichen ihres persönlichen regulären Rentenaltes gutgeschrieben. Das bringt ein zusätzliches Plus von (36 Monaten x 0,5 Prozent =) 18 Prozent. Aus den 5,68 Euro werden dann 6,71 Euro.

Und abschließend noch die Regelung für Teilrentner: Bei ihnen gilt beim Minijob immer die – abwählbare – Rentenversicherungspflicht, egal ob vor oder nach dem regulären Rentenalter.

So steigern Sie Ihre Rente – Arbeiten nach dem Renteneinstieg

Sie planen nach Ihrem Renteneintritt weiterzuarbeiten? Es gibt einige Auswirkungen, die Sie beachten sollten. In diesem Video erfahren Sie, was Ihre Erwerbstätigkeit für Steuern, Sozialversicherung und Rente bedeutet.

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Mehr als 603 Euro: Midijob statt Minijob

Wer mehr als 603 Euro, aber höchstens 2.000 Euro verdient, befindet sich im Übergangsbereich (früher Gleitzone) – und ist ein Midijobber.

Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Das heißt, es werden Beiträge zu Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig. Allerdings müssen Midijobber nicht die vollen Beiträge zahlen, wohl aber der Arbeitgeber.

Je nach Einkommen sind die Beiträge gestaffelt. Je weniger Midijober verdienen, desto geringer ist ihr Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Dennoch erwerben sie damit einen ihrem Verdienst entsprechenden vollen Rentenanspruch.

Midijob-Rechner

Wer zwischen 603,01 und 2.000 Euro verdient, spart bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Mit dem Midijob-Rechner errechnen Sie Ihre Abgaben für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Mehr erfahren
 

Weitere Informationen zu Minijobs und Rentenbeiträgen gibt es bei der Minijob-Zentrale auf www.minijob-zentrale.de

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