Steuererklärung: Was Rentner wissen sollten
Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Längst nicht alle Rentner sind hierzu verpflichtet. Vor allem in den folgenden drei Fällen müssen Sie eine Steuererklärung abgeben:
- Wenn Sie neben Ihrer Rente noch weitere steuerpflichtige Einkünfte haben – etwa aus Vermietung und Verpachtung oder weil sie weiterhin arbeiten und mit Ihrem monatlichen Entgelt über der Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) liegen.
- Wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den steuerlichen Grundfreibetrag überschreitet.
- Wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.
Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, sollten Sie nicht abwarten, bis das Finanzamt Sie dazu auffordert. Denn die Steuererklärung ist eine Bringschuld. Sie müssen sie also auch ohne Aufforderung abgeben.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für die Steuererklärung 2022?
- Für Alleinstehende gilt ein Grundfreibetrag von 10.347 Euro.
- Für Verheiratete und offiziell Verpartnerte ist es doppelt so viel, also 20.694 Euro.
Liegt der steuerpflichtige Teil unter diesem Betrag, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Andernfalls sind Sie in der Regel dazu verpflichtet.
Inzwischen liegt der steuerliche Grundfreibetrag bei 10.908 Euro – dieser Betrag gilt allerdings für 2023 und nicht für die Steuererklärung 2022.
Wie berechne ich den steuerpflichtigen Teil meiner Rente?
Nicht Ihre komplette gesetzliche Rente ist steuerpflichtig, Sie können einen kleinen Werbungskostenfreibetrag von 102 Euro, vor allem aber Ihren Rentenfreibetrag abziehen. Dieser wird im zweiten Jahr Ihres Rentenbezugs berechnet.
Bei Rentenbeginn bis 2005 lag der Besteuerungsanteil noch bei 50 Prozent. Seitdem steigt er mit jedem Kalenderjahr an. Wer beispielsweise 2019 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 78 Prozent. Umgekehrt bleiben 22 Prozent steuerfrei. Den steuerfreien Anteil der Rente teilt Ihnen die Rentenversicherung mit.
Tipp: Fordern Sie dazu eine Rentenbezugsmitteilung, die so genannte Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt, bei der Rentenversicherung an. Das können Sie bequem online erledigen. Dann erhalten Sie zukünftig für jedes Kalenderjahr eine Meldung.
Angenommen, Sie sind 2019 in Rente gegangen und haben 2020 eine Bruttorente von 14.000 Euro bezogen. Davon sind (22% x 14.000=) 3080 Euro steuerfrei.
Diesen Steuerfreibetrag können Sie sich merken. Er gilt für Sie lebenslang und verändert sich auch bei Rentenerhöhungen nicht. Dieser Freibetrag gilt also auch für Ihre Steuererklärung 2022.
Wichtig: Seit Sie in Rente gegangen sind, gab es mehrfach Rentenerhöhungen. Der Teil Ihrer Rente, der auf den Rentenerhöhungen beruht, ist voll steuerpflichtig.
Für andere Renten gelten andere Steuerregeln
Viele Senioren haben neben der gesetzlichen Rente noch weitere Renteneinkünfte. Bei der Steuer gilt dabei folgende Grundregel: Immer wenn im Arbeitsleben keine Steuern auf die Beiträge gezahlt wurden, müssen Sie später auf Ihre volle Rente Steuer zahlen. Dies gilt etwa bei der Riester-Rente. Umgekehrt ist nur der so genannte Ertragsanteil der Rente zu besteuern, wenn die Beiträge bereits aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden.
Muss ich als Rentner wirklich Steuern zahlen?
Nicht unbedingt. Im Musterfall, der oben durchgerechnet wurde, beispielsweise nicht. Sie können nämlich die von Ihnen gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Das sind im Beispielfall etwa 1540 Euro.
Zusätzlich kann jeder Steuerzahler einen Pauschbetrag für Sonderausgaben in Höhe von 36 Euro absetzen Damit rutschen Sie unter die „Steuergrenze“. Das Finanzamt wird für 2022 einen Steuerbetrag von „0‘“ errechnen.
Was passiert, wenn das Finanzamt eine Steuerschuld von „0“ errechnet?
Liegt ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, können Sie sich für die Folgejahre von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen. Am besten geht das mit einem Antrag auf Löschung des Steuerkontos beziehungsweise der Steuernummer, zu stellen beim zuständigen Finanzamt.
Wird dem Antrag entsprochen, brauchen Sie künftig auf Dauer keine Steuererklärung abzugeben – jedenfalls so lange nicht, bis Ihre Einkommensverhältnisse sich deutlich ändern.
Sozusagen eine Stufe unter dem Antrag auf Löschung der Steuernummer liegt der Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-)Bescheinigung. Auch diesen Antrag stellen Sie bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Wird dem Antrag stattgegeben, so werden Sie zunächst von der Abgabe einer Steuererklärung freigestellt.
Wann muss ich später doch wieder eine Steuererklärung abgeben?
Wenn Sie beispielweise eine Eigentumswohnung erben und Mieteinkünfte haben, rutschen Sie mit einiger Wahrscheinlichkeit wieder in der Steuerpflicht. Das gilt häufig auch, wenn Ihr Ehepartner stirbt und zu Ihrer eigenen Altersrente noch eine Witwenrente beziehungsweise Witwerrente hinzukommt.
Was gilt, wenn ich zusätzlich eine Hinterbliebenenrente erhalte?
In dem Jahr, in dem Ihr Ehepartner stirbt, und im Folgejahr ändert sich wahrscheinlich steuerlich wenig. Wer als Rentner zuvor keine Steuern zahlen musste, wird dann zunächst auch durch die Hinterbliebenenrente meist nicht steuerpflichtig.
Denn im Sterbejahr des Ehepartners und im Folgejahr werden Sie noch mit dem oder der Verstorbenen gemeinsam steuerlich veranlagt. Das bedeutet: In dieser Zeit wird Ihnen noch der Grundfreibetrag Ihres verstorbenen Partners zugestanden.
Das ändert sich im übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners. Dann werden Sie gegebenenfalls plötzlich wieder steuerpflichtig.
Was gilt, wenn das Finanzamt für mich eine Einkommenssteuer festsetzt?
Dann wird das Finanzamt unter Umständen für Sie Steuervorauszahlungen festsetzen. In der Regel passiert das, wenn Ihre Steuerschuld in einem Jahr mindestens 400 Euro beträgt.
Vorauszahlungen sind normalerweise vierteljährlich zu leisten. Bei einer Steuerschuld von zum Beispiel 1000 Euro müssen Sie also jedes Quartal 250 Euro vorauszahlen. Im Folgejahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Unter Umständen wird Ihnen dann ein Teil Ihrer Vorauszahlung erstattet oder Sie müssen Steuer nachzahlen.
Was ist, wenn ich trotz Pflicht keine Steuererklärung abgebe?
Das ist keine gute Idee. Denn die entscheidenden Renten-Daten hat das Finanzamt ohnehin. Es gibt ein lückenloses Meldeverfahren, durch das das Finanzamt auch Einblick in die Alterseinkünfte von Senioren hat, die keine Steuererklärung abgeben. Nach einiger Zeit fordert das Finanzamt dann doch noch eine Steuererklärung ein.
Was ist, wenn ich die Steuererklärung verspätet abgebe?
Dann droht eventuell ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat, den die Erklärung zu spät eingeht. Bei acht Monaten sind das dann schon 200 Euro.
