Frankfurt am Main (sth). Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent in den alten und 5,86 Prozent in den neuen Ländern führt dazu, dass derzeit etwa 5,9 Millionen Menschen mit Renteneinkünften steuerpflichtig sind. Das geht nach Angaben der Deutschen Presseagentur aus Daten des Bundesfinanzministeriums hervor. Zwar fallen demnach etwa 195.000 Ruheständler wegen des zum Jahresbeginn auf 10.908 Euro erhöhten Grundfreibetrags aus der Steuerpflicht heraus. Zugleich müssten aber rund 109.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Zahlungen ans Finanzamt abführen. Unter dem Strich seien somit etwa 86.000 Rentnerinnen und Rentner weniger steuerpflichtig als bisher, so das Ministerium.
Alleinstehende Neurentner ohne weitere Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge, Vermietung oder Verpachtung sind laut aktuellen Angaben des Bundesfinanzministeriums ab dem 1. Juli steuerpflichtig, wenn ihre monatliche Bruttorente 1.306 Euro übersteigt. Für verheiratete Rentnerpaare gilt der doppelte Betrag. Der Besteuerungsanteil für Neurentnerinnen und Neurentner dieses Jahres liegt bei 83 Prozent. Er steigt nach aktueller Rechtslage bis 2040 schrittweise auf 100 Prozent. Früher in Rente gegangene Senioren müssen – je nach Jahr ihres Rentenbeginns – zwischen 50 Prozent (Rentenbeginn 2005 oder früher) und 82 Prozent (Rentenbeginn im Jahr 2022) ihres Einkommens versteuern.
Besteuerung der rentenversicherten Beschäftigten sinkt
Hintergrund der steigenden Rentenbesteuerung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2002. Demnach dürfen Renten nicht günstiger besteuert werden als die Pensionen von Beamtinnen und Beamten. Diese Entscheidung führte zur Entwicklung des sogenannten Alterseinkünftegesetzes, das 2005 in Kraft trat. Seither werden die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner steuerlich schrittweise stärker belastet, während die rund 33 Millionen rentenversicherten Arbeitnehmer und Selbstständigen ebenfalls schrittweise entlastet werden.
"Alterseinkünfte werden erst dann versteuert, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also im Ruhestand; in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als in der Erwerbsphase", heißt es dazu seitens des Bundesfinanzministeriums. "Die Beiträge zur Altersvorsorge bleiben in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert und bieten damit einen Anreiz für die private Altersvorsorge." Zudem steigt der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge zur Altersvorsorge von 60 Prozent 2005 bis auf 100 Prozent in diesem Jahr.
- Abgaben und Steuern auf Renten: Wie viel Netto bleibt vom Brutto?
- Aktuelle Informationen des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung der Renten
- Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Besteuerung von Beiträgen und Renten
- Bericht: Fast 200.000 Rentner weniger sind steuerpflichtig (15.02.2023)
