Rentenerhöhung 2023: Sattes Plus
Um wieviel steigt die Rente im Juli genau?
Der für die alten Länder geltende aktuelle Rentenwert steigt um 4,39 Prozent. Das heißt: Ein Rentenpunkt (Entgeltpunkt) ist statt bisher 36,02 Euro künftig 37,60 Euro wert.
Beispiel: Wer als West-Rentner bislang brutto eine Rente von 1500 Euro erhalten hat, kann ab Juli dieses Jahres mit gut 65 Euro mehr rechnen (1565,85 Euro).
Was gilt in den neuen Bundesländern?
Ein Rentenpunkt hat ab Juli in Ost und West den gleichen Wert. Der aktuelle Rentenwert Ost steigt um 5,86 Prozent von 35,52 Euro auf – wie im Westen – 37,60 Euro. Aus einer Bruttorente von 1.500 Euro werden in den neuen Ländern ab Juli damit beispielsweise brutto 1.587,90 Euro.
Eigentlich war ein bundesweit einheitlicher Rentenwert erst für Juli 2024 gesetzlich vorgesehen. Da die Löhne in den neuen Ländern jedoch stärker gestiegen sind ist, ist der Gleichstand von Ost und West bei den Renten bereits ein Jahr früher erreicht.
Wann erfahre ich, was mir die Rentenerhöhung bringt?
Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Die Mitteilung über die Höhe der Rente geht zwischen Mitte Juni und Ende Juli allen Rentnern zu.
Wie kommt die Rentenerhöhung zustande?
Die Bundesregierung kann nicht einfach frei über eine Rentenerhöhung entscheiden. Etwa, um die Inflation auszugleichen. Im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) sind die genauen Rechenregeln festgelegt, wie die Rentenerhöhung zu berechnen ist. Diese findet man in Paragraph 68 SGB VI.
Grundsätzlich gilt danach: Die Rentensteigerung hängt vor allem davon ab, wie sich die Löhne und Gehälter der abhängig Beschäftigten entwickelt haben.
Das macht die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des gesunkenen Zinsniveaus seit etlichen Jahren gegenüber herkömmlichen privaten Rentenversicherungen attraktiver.
Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
Faktor Löhne – deutliches Plus
Für die Rentenerhöhung zählt immer die Entwicklung des Vorjahres. 2023 kommt es darauf an, wie sich die Löhne 2022 gegenüber 2021 entwickelt haben. In diesem Zeitraum beträgt die für die Rentenentwicklung relevante Lohnentwicklung in den alten Ländern 4,5 Prozent. Um diesen Wert – oder anders ausgedrückt: um den Faktor 1,045 – müsste der Rentenwert West steigen, würde allein die Lohnentwicklung berücksichtigt. Die Ost-Renten müssten, berücksichtigt man alleine die Lohnentwicklung, um 6,78 Prozent beziehungsweise – anders ausgedrückt: um den Faktor 1,0678 steigen.
Nachhaltigkeitsfaktor – etwas mehr Rentner
Generell rechnen die Statistiker damit, dass es künftig zunehmend mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler geben wird. Das zahlenmäßige Verhältnis beider Gruppen wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor abgebildet. „Verschlechtert“ sich dieser Wert – gibt es also weniger Beitragszahler und mehr Rentner – so dämpft das den Rentenanstieg. Und umgekehrt. Auch hier kommt es auf die Entwicklung im letzten Jahr gegenüber dem vorletzten Jahr an – also 2022 gegenüber 2021.
Dieses Mal bringt der Faktor ein kleines Minus von 0,1 Prozentpunkten. Aus dem Wert von - 0,1 Prozent wird der Faktor 0,999. Dieser Faktor dämpft den Rentenanstieg etwas.
Faktor Beitragssatz – keine Veränderung
Grundsätzlich gilt ein Wippenprinzip: Steigt der Beitragssatz, dann ist das für die Rentenhöhe schlecht. Sinkt der Beitragssatz, dann ist das gut die Rentenhöhe. Dafür sorgt der sogenannte Beitragssatzfaktor, der in die Berechnung der Rentenanpassung einfließt.
Allerdings kommt es auch hier nicht auf den aktuellen Beitragssatz an, sondern darauf, wie sich der Satz im letzten gegenüber dem vorletzten Jahr entwickelt hat. 2022 lag der Beitrag bei 18,6 Prozent, 2021 ebenfalls. Das bedeutet: Die Entwicklung des Beitragssatzes spielt dieses Mal bei der Rentenanpassung keine Rolle.
Wie funktioniert die Berechnung der Rentenanpassung?
Die drei Faktoren – Lohnentwicklung, Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssatzfaktor – werden miteinander multipliziert. Das ist dieses Mal ganz einfach, weil sich der Beitragssatz zuletzt nicht verändert hat. Der Beitragssatzfaktor geht deshalb mit dem Wert 1,0 in die Rentenberechnung ein. Die Berechnung müsste daher eigentlich folgendermaßen funktionieren: Der Nachhaltigkeitsfaktor und der Lohnfaktor werden miteinander multipliziert. 1,045 x 0,999 = 1,0439. Damit steigt der aktuelle Rentenwert um 4,39 Prozent auf 37,60 Euro.
Wie wird bei Ost-Rentnern gerechnet?
Für den Rentenwert Ost sind im Rentengesetz (SGB VI) schrittweise Anpassungsschritte an den West-Wert vorgesehen. 2023 müsste danach der Ost-Wert mindestens 99,3 Prozent des aktuellen Rentenwerts West erreichen. Dieser Wert wird aufgrund der Lohnentwicklung in den neuen Ländern deutlich übertroffen, rechnerisch könnte der Ost-Wert sogar über dem Rentenwert von 37,60 Euro liegen. Doch dies ist durch § 255a SGB VI ausgeschlossen. Deshalb steigt der Rentenwert Ost um genauso viel wie notwendig ist, um den Wert von 37,60 Euro zu erreichen. Und das sind 5,86 Prozent.
| Ab | aktueller Rentenwert (West) | aktueller Rentenwert (Ost | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Anstieg in % | Euro | Anstieg in % | |
| 1.7.2023 | 37,60 | 4,39 | 37,60 | 5,86 |
| 1.7.2022 | 36,02 | 5,35 | 35,52 | 6,12 |
| 1.7.2021 | 34,19 | 0 | 33,47 | 0,72 |
| 1.7.2020 | 34,19 | 3,45 | 33,23 | 4,2 |
| 1.7.2019 | 33,05 | 3,18 | 31,89 | 3,91 |
| 1.7.2018 | 32,03 | 3,22 | 30,69 | 3,37 |
| 1.7.2017 | 31,03 | 1,9 | 29,69 | 3,59 |
| 1.7.2016 | 30,45 | 4,25 | 28,66 | 5,95 |
| 1.7.2015 | 29,21 | 2,1 | 27,05 | 2,5 |
| 1.7.2014 | 28,61 | 1,67 | 26,39 | 2,53 |
| 1.7.2013 | 28,14 | 0,25 | 25,74 | 3,29 |
