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Vorzeitiger Rentenbeginn: Durchschnittlicher Abschlagsbetrag steigt

Viele Arbeitnehmer akzeptieren freiwillig oder notgedrungen finanzielle Einbußen, um früher in Ruhestand gehen zu können. Warum die Abschlagsbeträge stetig steigen.

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Vorzeitiger Rentenbeginn: Durchschnittlicher Abschlagsbetrag steigt

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München (tö). Um früher in Altersrente gehen zu können, nahmen in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Menschen Abschläge von ihrer Rente in Kauf – und das trotz deutlich steigender Abschläge. 2014 betrug der durchschnittliche Abschlag bei neu hinzugekommenen Rentnerinnen und Rentnern noch 77,39 Euro. 2024 waren es bereits 149,23 Euro für alle Frauen und Männer, die in diesem Jahr erstmals eine Altersrente bezogen. 

Das zeigen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung („Rentenversicherung in Zeitreihen 2025“). Den Zahlen zufolge ist auch der Anteil der Neurentnerinnen und Neurentner mit Rentenabschlägen deutlich gestiegen. 

Durchschnittlicher Abschlag steigt von 7 auf 9,6 Prozent

Die Zahl der Männer und Frauen, die jedes Jahr neu in Altersrente geht, schwankt, hat unterm Strich wegen der demographischen Entwicklung in den vergangenen Jahren aber leicht zugenommen. Deutlich stärker ist der Anstieg unter den Neurentnern, die Abschläge in Kauf nehmen. So ließen sich 2014 genau 24 Prozent der Frauen und Männer, die erstmals eine Altersrente bezogen, ihre Rente mit Abschlägen auszahlen. Die Anzahl der Abschlagsmonate belief sich im Durchschnitt auf mehr als 23, von der Bruttorente ging folglich ein Abschlag von 7,0 Prozent ab. Gut ein Jahrzehnt später, 2024, gingen bereits 28,3 Prozent der neuen Altersrentner und Rentnerinnen mit einem Abschlag in den Ruhestand. Bei ihnen kamen bereits durchschnittlich 32 Abschlagmonate zusammen, das ergibt einen Abschlagssatz von 9,6 Prozent.

Monatlicher Abschlag von 0,3 Prozent

Dass die Fallzahlen, die Zahl der Abschlagsmonate und damit die Höhe der Abschläge gestiegen ist, hängt mit der Einführung der Rente mit 67 zusammen. Seit 2012 wird das reguläre Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1961 beispielsweise, die in diesem Jahr 65 Jahre alt werden, liegt das reguläre Rentenalter bereits bei 66 Jahren und 6 Monaten. Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters eine Altersrente für langjährige Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren in Anspruch nehmen möchte, muss aber für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent von seiner Bruttorente akzeptieren.

Vor allem Frauen nehmen Abschläge in Kauf

Besonders auffällig sind die Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Bei den Frauen ging 2024 fast jede Dritte mit Abschlägen vorzeitig in Rente, bei den Männer hingegen nur etwa jeder Vierte. 2024 hatten die Männer im Durchschnitt rund 31 Abschlagsmonate. Heraus kommt bei einem Abschlag von somit 9,3 Prozent eine durchschnittliche Abschlagshöhe von 172,37 Euro bei einer Bruttorente von 1654,95 Euro im Durchschnitt. Bei den Neurentnerinnen hingegen belief sich 2024 die durchschnittliche Altersrente auf 1195,45 Euro. Der durchschnittliche Abschlag belief sich auf 131,64 Euro bei fast 33 Abschlagsmonaten und einem Abschlagssatz von 9,9 Prozent. 

Abschläge durch vorzeitige Sonderzahlungen mindern

Das Renteneintrittsalter ist zuletzt zwar weiter gestiegen. Mit durchschnittlich 64,7 Jahren sind rentenversicherte Beschäftigte und Selbstständige in Deutschland 2024 in Rente gegangen. Die hier analysierte Statistik der deutschen Rentenversicherung legt aber den Schluss nahe, dass nach wie vor viele Arbeitnehmer – trotz der gestiegenen Einbußen durch Abschläge – entweder freiwillig vorzeitig in den Ruhestand gehen oder dies gezwungenermaßen tun, um etwa der Arbeitslosigkeit und einem Abrutschen in die staatliche Grundsicherung kurz vor dem Ruhestand zu entgehen. Wer es sich leisten kann, kann jedoch mögliche Rentenabschläge ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. 

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