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Anteil der Altersrenten mit Abschlägen steigt wieder

Der ab Mitte 2014 erleichterte Zugang zur abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren führte lange zu erheblich weniger neuen Altersrentnern, die Abzüge hinnehmen mussten. Jetzt steigt ihre Quote wieder.

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Mann tippt auf Taschenrechner und prüft Rechnungen für die Steuer. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andriy Popov

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Berlin (sth). Etwa 251.000 der mehr als 892.000 im Jahr 2024 erstmals gezahlten Alters-Vollrenten - etwa 28,1 Prozent - sind mit einem Abschlag versehen. Grund dafür ist, dass die betroffenen Empfängerinnen und Empfänger ihre gesetzlichen Altersbezüge vorzeitig, aber nicht mithilfe einer abschlagsfreien Altersrente in Anspruch nahmen. Die neuen Zahlen gehen aus der kürzlich veröffentlichten Jahresstatistik “Rente 2024” der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegt. Demnach blieb die Zahl der abschlagsbehafteten Alters-Vollrenten im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr zwar fast unverändert, wegen einer etwas geringeren Zahl neuer Alters-Vollrenten stieg ihr Anteil aber gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozentpunkte auf 28,1 Prozent. 

Eine gesetzliche Neuregelung hatte vor elf Jahren dafür gesorgt, dass Beschäftigte mit mindestens 45 Versicherungsjahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab Mitte 2014 vorübergehend bereits mit 63 Jahren statt mit 65 Jahren abschlagsfrei in Anspruch nehmen konnten. Das wiederum führte dazu, dass die Zahl neuer Altersrenten mit Abschlägen gegenüber 2013 von knapp 240.000 drastisch auf weniger als 198.000 sank - ein Rückgang von mehr als 17 Prozent. Der Anteil neuer Renten mit Abschlägen sank den DRV-Angaben zufolge im gleichen Jahr um mehr als ein Drittel von knapp 37 auf 24 Prozent. Seither liegt der Anteil neuer Altersrenten mit Abschlägen zwischen 24 und gut 26 Prozent - mit einem Aufwärtstrend in den zurückliegenden Jahren.   

Mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte sollten besonders lange Erwerbsbiografien - zu denen auch Zeiten der Kindererziehung und häuslicher Pflege gehören - in der Rente besonders berücksichtigt werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach 1963 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte wieder bei 65 Jahren (wie bei ihrer Einführung im Jahr 2012, d. Red.). Im Jahr 2024 entfielen laut DRV etwa 251.500 Neu-Renten auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, weitere 367.000 Renten werden als Regelaltersrente (für Menschen mit weniger als 35 Versicherungsjahren) ebenfalls abschlagsfrei gezahlt.    

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