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Rente und Pflege

Wer Angehörige, Freunde oder Nachbarn, ehrenamtlich pflegt, kann dafür Pflichtbeitragszeiten bei der Rente erwerben. bekommt Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Rentenversicherung rechnet die Pflegezeit als Beitragszeit. Damit lassen sich Wartezeiten für eine Altersrente erfüllen und es werden Entgeltpunkte gutgeschrieben. Welche Voraussetzungen dabei gelten.

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Rente und Pflege

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Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge

Kommt es in der Familie zu einem Pflegefall, übernehmen meist Angehörige die Pflege – und geben dafür oft ihren Beruf auf oder reduzieren ihre Arbeitszeit. Damit dies nicht zulasten der eigenen Alterssicherung geht, kann die Zeit der Pflege unter Umständen in der gesetzlichen Rentenversicherung als versicherungspflichtig gelten. 

Auch wenn Sie bereits eine gesetzliche Altersrente erhalten, kann die Pflege Ihnen weitere Rentenansprüche bringen. 

Dies gilt seit 2017 generell für häuslich Pflegende, die bereits vor der Regelaltersgrenze eine  Altersrente beziehen Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt für sie bei Vorliegen der Voraussetzungen (siehe unten) Rentenversicherungsbeiträge. Die Rente der Pflegenden erhöht sich dann ab dem 1. Juli des Folgejahres nach einem Jahr Pflege zwischen rund 7 und 37 Euro monatlich.

Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie durch Angehörigenpflege Ihre bereits bezogene Rente weiter erhöhen. Dafür müssen Ssie allerdings vorläufig von Ihrer vollen Altersrente in eine Teilrente wechseln bzw. von vornherein eine solche beantragen. Dafür reicht es, wenn Sie während der Zeit der Pflege auf 0,1 Promille Ihrer Rente verzichten. Aus der Vollrente wird dann eine 99,99-Prozent-Teilrente. Das Rentenminus beläuft sich dabei jeweils auf wenige Cent. So sichern Sie sich aber im Folgejahr spürbare neue Rentenansprüche. Der Wechsel in die Teilrente funktioniert mit einem formlosen Schreiben an den Rentenversicherungsträger – genauso später nach der Zeit der Pflege die Rückkehr in die Vollrente.

Angehörige pflegen: So profitiert Ihr Rentenkonto

Mehr als 3,5 Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt – meist von Angehörigen. Für die zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Bedingungen Beiträge zur Rentenversicherung. Auch wer selbst schon in Rente ist, kann damit siene Rente steigern.

Angehörige pflegen: So profitiert Ihr Rentenkonto

Damit die Zeit der Pflege Ihnen Rentenansprüche bringt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und mindestens den Pflegegrad 2. Das hat der Medizinische Dienst oder – bei privat Versicherten – Medicproof entsprechend festgestellt.
  • Die Pflege ist keine berufliche erwerbsmäßige Tätigkeit.
  • Sie umfasst mindestens zehn Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung, die auf regelmäßig mindestens zwei Wochentage verteilt sein müssen und das mehr ar zwei Monate im Jahr.
  • Die Pflegeperson ist neben der Pflege maximal 30 Stunden in der Woche erwerbstätig..
  • Der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort der Pflegeperson ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staat, Norwegen, Liechtenstein, Island) oder in der Schweiz.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Pflegeperson eine finanzielle Anerkennung von dem oder der Pflegebedürftigen erhalten – soweit der Betrag des Pflegegeldes, den die oder der Pflegebedürftige erhalten kann, nicht überschritten wird. Zusätzlich können Ihnen auch Auslagen – etwa für Fahrkosten – erstattet werden. 

Additionspflege und Mehrfachpflege

Additionspflege bedeutet, dass eine Person mehrere Pflegebedürftige pflegt, zum Beispiel eine Tochter sowohl ihre Mutter wie auch den Schwiegervater. Kommt sie dabei auf insgesamt mindestens 10 Stunden Pflege an mindestens zwei Tagen und arbeitet nebenbei nicht mehr als 30 Stunden, zählt das für die eigene Rente.

Mehrfachpflege heißt, dass sich mehrere Angehörige, Nachbarn und Bekannte die Pflege eines Pflegebedürftigen teilen, zum Beispiel teilen sich Geschwister die Pflege des Vaters. Auch das zählt für die Rente, wenn eines der beiden Geschwisterteile die Voraussetzungen erfüllt oder beide. Die erworbenen Rentenpunkte werden dann allerdings geteilt.

Wann sind Pflegende nicht rentenversichert?

Pflegende sind nicht rentenversichert, wenn sie

  • jünger als 15 Jahre sind
  • im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes pflegen
  • die eigentliche Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit vertreten
  • die Pflege wegen einer Ordenszugehörigkeit ausüben
  • nach Erreichen des regulären Rentenalters eine volle Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Pension oder ähnliche Altersversorgung beziehen.

Von der Rentenversicherung anerkannt sind Pflegepersonen auch dann, wenn sie neben ihrer Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Ähnliches beziehen oder in Elternzeit sind.

Wie wird die Pflege bei der Rente berücksichtigt?

Für die Rentenversicherung zählt die Pflegezeit als Pflichtbeitragszeit. Sie wird als Wartezeit auf dem Versicherungskonto angerechnet und kann so dazu beitragen, die Mindestwartezeit für alle Altersrenten zu erfüllen. So können Versicherte etwa die fünfjährige Mindestversicherungszeit, die bei der regulären Altersrente gilt, auch ohne sonstige Zeiten der Pflichtversicherung allein durch die Angehörigenpflege erfüllen.

Wie viel Rente bekommt eine Pflegeperson für die Pflege?

Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt die Rentenbeiträge der Pflegeperson. Pflegepersonen werden so gestellt, als bekämen sie ein monatliches Arbeitseinkommen zwischen 747,50 und 3.955,00 Euro (Werte 2026). Daraus ergibt sich der Rentenanspruch.

Die monatlichen Rentenansprüche aus einem Jahr Pflege betragen – Stand erste Jahreshälfte 2026 – zwischen 7 und 37 Euro

Wie hoch der durch Pflege erworbene Rentenanspruch genau ist, hängt vor allem davon ab, welchen Pflegegrad der oder die Pflegebedürftige hat . Weiterhin spielt eine Rolle, ob und in welchem Ausmaß ein professioneller Pflegedienst eingeschaltet wird.

Beispiel: Sie pflegen Ihre Mutter, die Pflegegrad 3 hat. Die Pflege erledigen Sie allein, ohne Beteiligung eines Pflegedienstes. Eine Pflege über das ganze Jahr 2026 bringt Ihnen ein Rentenplus von – in aktuellen Werten – 16,03 Euro im Monat. Bei zusätzlicher intensiver Hilfe eines Pflegedienstes (genauer: würde der Pflegedienst so weit genutzt, dass Ihrer Mutter zusätzlich kein frei verfügbares Pflegegeld zustünde) wären es 11,22 Euro im Monat.

Zu den Rentenansprüchen durch Pflege berät die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800.

Leistungen bei der Pflegekasse beantragen

Pflegebedürftige sollten frühzeitig einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen. Anspruch – und damit auch rentenrechtliche Vorteile pflegender Angehöriger - entstehen erst ab dem Monat der Antragstellung und Anerkennung.

Ein gesonderter Antrag bei der Rentenversicherung ist für die Anerkennung der Pflegezeiten in der Regel nicht nötig. Die Pflegekasse übersendet der Pflegeperson den “Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen”, prüft auf dieser Grundlage die Voraussetzungen und meldet die beitragspflichtige Pflege an die Rentenversicherung. Hält die Pflegekasse die Angehörigenpflege für nicht versicherungspflichtig, muss sie dies der Pflegeperson mitteilen. Dagegen können Sie Widerspruch und Klage einlegen. Die endgültige rentenrechtliche Bewertung der Zeiten erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.


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