München (tö). Nur noch gut zwei Monate, dann wird die Mütterrente III am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Viele Rentnerinnen fragen sich deshalb jetzt: Bekomme ich im nächsten Jahr schon mehr Geld? Die gute Nachricht ist: Wer die Mütterrente III erhält, bekommt mehr Rente. Doch den Nachschlag, von dem etwa zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren werden, gibt es erst 2028. „Wegen des sehr hohen technischen Umsetzungsaufwands beginnt die Auszahlung der Mütterrente III erst im Jahr 2028“, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Im Detail bedeutet dies nach Angaben der DRV:
- Diejenigen, deren Rente vor Januar 2028 begonnen hat, erhalten eine Nachzahlung, sofern sie Anspruch auf die Mütterrente III haben. Die Berechnung und Auszahlung der Mütterrente III erfolgt demnach „weitestgehend automatisch“. In diesen Fällen müssen die Nutznießerinnen die Mütterrente III grundsätzlich nicht beantragen.
- Diejenigen, die ab oder nach Januar 2028 erstmalig eine Rente bekommen, erhalten die Mütterrente III sogleich als Teil ihrer Rente ausgezahlt. Dazu teilt die DRV weiter mit: Auch wer noch keine Rente bezieht, aber bereits die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten beantragt hat, „braucht nicht tätig zu werden. In diesen Fällen prüft die Rentenversicherung im Jahr 2028 die Berücksichtigung der Neuregelung automatisch und speichert die weiteren Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto nach.“
- Bei denjenigen wiederum, die noch keine Rente beziehen und die auch die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten noch nicht beantragt haben, wird spätestens nach Abgabe eines Rentenantrags die Anerkennung von Kindererziehungszeiten geprüft. Auch in diesen Fällen muss deshalb die Mütterrente III nicht gesondert beantragt werden.
Was Erziehungszeiten an Rentenpunkten bringt
Die Mütterente III ist Teil des Rentenpakets 2025. Damit bekommen Erziehende pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Ein halbes Jahr Erziehungszeit entspricht einem halben Rentenpunkt. Dieser hat aktuell einem Wert von 21,26 Euro (ein Rentenpunkt = 42,52 Euro). Pro Kind könnten dann insgesamt bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt und in der Folge bis zu drei Rentenpunkte in die Rentenberechnung einfließen. Damit sind Erziehende von vor und ab 1992 geborenen Kindern gleichgestellt.
Wer zum Beispiel drei Kinder hat, würde mit den aktuellen Rentenpunkten gerechnet knapp 64 Euro mehr Rente bekommen. Die Kindererziehungszeiten sollen einen Ausgleich dafür schaffen, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren nach der Geburt der Kinder vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Eltern können die Kindererziehungszeiten untereinander aufteilen. Es können also auch Väter die Mütterrente erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“, das Informationsheft können Sie hier herunterladen oder für den Postversand bestellen.
