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Kranken- und Rentenversicherung wird für Gutverdiener 2027 teurer

Die Bemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge steigen deutlich. Topverdiener müssen insgesamt mehr als 1.000 Euro im Jahr zahlen.

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Steigende Stapel von Münzen mit roter Kurve, im Hintergrund Mann mit Ordner und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andriy Popov

© Nicht definiert

München (tö). Arbeitnehmer, die überdurchschnittlich gut verdienen, müssen im nächsten Jahr deutlich höhere Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Das liegt an den Bemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge, die 2027 erneut steigen werden. Das hat das Bundeskabinett gerade beschlossen, die noch nötige Zustimmung des Bundesrats gilt als Formsache. Besonders drastisch fällt die Erhöhung bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus. 

Neue Obergrenzen bei der Beitragsbemessung

Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird festgelegt, bis zu welcher Grenze des Monatsgehalts Abgaben an die Sozialversicherung zu zahlen sind. Vom Gehalt, das über diesen Grenzen liegt, werden keine Beiträge mehr abgezogen. Die neuen Obergrenzen sehen nun so aus: 

Die Bemessungsgrenze für die Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich 2027 von bisher 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat. Darin enthalten ist eine Extra-Anhebung von 300 Euro. Diese soll die Krankenkassen und die Pflegeversicherung wegen ständig steigender Ausgaben entlasten. 

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Arbeitslosenversicherung gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze keine Extra-Erhöhung von 300 Euro. Trotzdem wird die Obergrenze wie bereits im Vorjahr deutlich angehoben, und zwar diesmal von 8.450 Euro auf 8.850 Euro im Monat. Auf Einkommen oberhalb dieser Grenze fallen keine Beiträge an. 

Bemessungsgrenze orientiert sich am Bruttolohn

Dass die Bemessungsgrenzen so deutlich angehoben werden, liegt an den steigenden Löhnen und Gehältern. Gesetzlich ist festgelegt, dass analog zur Entwicklung der Bruttolöhne die Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung anzuheben sind, um alle Versicherten an der Finanzierung der Sozialversicherung zu beteiligen. Und die Bruttolöhne legten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 2025 um durchschnittlich 4,38 Prozent zu. Gutverdiener müssen deshalb auch für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr zahlen; obwohl der Beitragssatz in Höhe von 18,6 und 2,6 Prozent 2027 noch stabil bleiben wird. 

Nach den Berechnungen von Stiftung Warentest heißt das: Für einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenzen gehen bei ansonsten gleichbleibenden Beitragssätzen monatlich rund 100 Euro mehr vom Bruttogehalt ab. Das sind mehr als 1.200 Euro im Jahr. Entsprechend steigen auch die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber, der für die Hälfte der Beiträge aufkommt. 

Tatsächlich dürfte die finanzielle Zusatzbelastung im nächsten Jahr aber etwas höher sein. 

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung steigen

Bei den bisher vorliegenden Berechnungen wird ein Durchschnittssatz für den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 2,9 Prozent unterstellt. Diesen hatte der sogenannte Schätzerkreis der GKV für 2026 berechnet. Tatsächlich dürfte der durchschnittliche Zusatzbeitrag deutlich darüber liegen. Das Internetportal Krankenkasseninfo hatte bereits Ende 2025 einen Durchschnitt von 3,1 Prozent errechnet. Die Erhöhungen im Laufe dieses Jahres sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. 

Steigen im nächsten Jahr die Zusatzbeiträge für die Krankenkassen weiter, würde sich die Zusatzbelastung für Arbeitnehmer entsprechend weiter erhöhen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent für die Krankenversicherung ändert sich 2027 nicht. 

Pflegereform: Beitrag zur Pflegeversicherung wird angehoben

Unterstellt man, dass die Pflegereform wie von der Regierung beschlossen 2027 in Kraft treten wird, steigt auch der Beitragssatz für die Pflegeversicherung für Kinderlose. Ihr Extra-Beitrag wird dann von jetzt 0,6 auf 0,9 Prozent angehoben. Der Beitragssatz für Alleinstehende ohne Kinder wird sich damit nicht mehr auf 4,2, sondern auf 4,5 Prozent belaufen. Auch das wird ihre Abgabenlast weiter steigern. 

Rechengrößen ab 1. Januar 2027 im Überblick

RechengrößeGrenzwert Monat / Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung8.850 Euro im Monat / 106.200 Euro im Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung10.900 Euro im Monat / 130.800 Euro im Jahr
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung7.012,50 Euro im Monat / 84.150 Euro im Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung6.375 Euro im Monat / 76.500 Euro im Jahr
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2027 in der Rentenversicherung53.452 Euro im Jahr
Quelle: Bundesregierung

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