München (tö). Die Zusatzbeiträge für die gesetzlichen Krankenkassen steigen weiter. Nach der Erhöhungsrunde Anfang des Jahres haben erneut einige Kassen ihre Beiträge heraufgesetzt. So hob Deutschlands größte Innungskrankenkasse, die bundesweit geöffnete IKK Classic, zum 1. August ihren Zusatzbeitrag für die 2,3 Millionen beitragszahlenden Mitglieder von 3,40 auf 3,85 Prozent an. Die Südzucker BKK verlangt seit 1. August statt 2,9 Prozent nun 3,5 Prozent. Zuvor hatten bereits zum 1. April die BKK Würth und die IKK Südwest ihre Beiträge erhöht, um ihre steigenden Leistungsausgaben finanzieren zu können.
Damit zeichnet sich schon jetzt ab, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag sich in diesem Jahr nicht, wie vom Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angepeilt, bei 2,9 Prozent einpendeln wird. Laut dem Fachportal krankenkasseninfo.de bewegte sich der reale Durchschnittswert aller Krankenkassen ohnehin bereits Ende Dezember 2025 “bei etwas mehr als 3,1 Prozent”.
Die erneuten Beitragserhöhungen kommen politisch ungelegen. Die Bundesregierung hatte gerade erst das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht, um weitere Erhöhungen der Zusatzbeiträge zu begrenzen. 2022 hatte der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz noch bei 1,4 Prozent gelegen. Durch die höheren Beiträge steigt die Abgabenlast sowohl für Arbeitnehmer als auch für ihre Arbeitgeber.
Versicherte haben nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, für das sie bis zum Ende des Monats Zeit haben, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird. In Zukunft könnte es aber für die Krankenkassenmitglieder schwieriger werden, von den Beitragserhöhungen überhaupt etwas mitzubekommen.
Der Grund: Mit dem Sparpaket für die GKV soll von 2027 an auch die Pflicht der Krankenkassen entfallen, ihre Mitglieder per Brief über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, warnte deshalb bereits: “Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt.” Ohne klare Informationspflicht könnten Versicherte nach einer Beitragserhöhung nicht mehr rechtzeitig reagieren und die Kasse wechseln. Verbraucherschützer raten den Versicherten deshalb, ihre Gehaltsabrechnungen zu prüfen und auf die Webseiten oder Newsletter ihrer Krankenkasse zu achten, um Beitragserhöhungen rechtzeitig zu erkennen. Mehrere Krankenkassen haben aber bereits angekündigt, ihren Mitgliedern auch ohne die gesetzliche Vorgabe zukünftig weiter Beitragserhöhungen mitzuteilen.
