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Steigende Zusatzbeiträge: Lohnt sich der Kassenwechsel?

Viele gesetzlich Versicherte müssen 2026 mit spürbar höheren Krankenkassenbeiträgen rechnen. Grund dafür sind steigende Zusatzbeiträge. Doch nicht jede Kasse legt nach. Lohnt sich ein Wechsel?

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Ein Kugelschreiber und ein Stapel Münzen liegen auf einem Dokument.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Für viele gesetzlich Versicherte sind die Krankenkassenbeiträge bereits in diesem Jahr deutlich gestiegen. Im kommenden Jahr könnte sich das Szenario für manche Versicherte wiederholen. Der Grund: Einige Kassen heben die individuellen Zusatzbeiträge, die jeder Anbieter selbstständig festlegen kann, aufgrund gestiegener Ausgaben erneut an. Laut Bundesgesundheitsministerium steigt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent. Viele Kassen werden mit ihren Zusatzbeiträgen 2026 aber deutlich über dieser Marke liegen.

Hoher Zusatzbeitrag bei BKK24, niedriger bei BKK Firmus

Das Ratgeberportal Finanztip hat bei den bundesweit oder regional tätigen, gesetzlichen Krankenkassen nachgefragt. Im kommenden Jahr liegen die Zusatzbeiträge bei BKK24 (4,39 Prozent), BKK Herkules (4,38 Prozent) und IKK Brandenburg und Berlin (4,35 Prozent) besonders hoch. Die günstigsten Anbieter punkten mit 2,18 Prozent (BKK Firmus), 2,47 Prozent (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) und 2,6 Prozent (Audi BKK) Zusatzbeitragssatz. Noch haben allerdings nicht alle Anbieter ihre geplanten Zusatzbeiträge bekanntgegeben.

Der individuelle Zusatzbeitrag wird auf den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent aufgeschlagen. Arbeitnehmer teilen sich die Kosten mit ihren Arbeitgebern, Ruheständler in der Regel mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Freiwillig versicherte Selbstständige tragen die Beiträge alleine.

Mehrbelastung kann mehrere hundert Euro betragen

Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um einen Prozentpunkt – zum Beispiel von 2,5 auf 3,5 Prozent macht für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro pro Monat rund 20 Euro Mehrbelastung aus – im Jahr also etwa 240 Euro. Weil durch höhere Krankenkassenbeiträge gleichzeitig das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast sinkt, wirkt sich die Mehrbelastung je nach Steuerklasse und Anzahl der Kinder allerdings etwas geringer aus.

Hebt die eigene Krankenkasse den Beitragssatz an, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können in eine günstigere Kasse wechseln – und zwar laut Stiftung Warentest bis zum Ende des Monats, in dem die Krankenkasse erstmals den höheren Beitrag verlangt. Dafür reicht ein Antrag bei der aufnehmenden Krankenkasse aus, eine gesonderte Kündigung beim bisherigen Anbieter ist nicht nötig. Die neue Kasse nimmt im Anschluss Kontakt mit der bisherigen auf und teilt Versicherten den Beginn der Mitgliedschaft mit. Ist alles geschafft, sollte der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden.

Nie Beitrag als einziges Auswahlkriterium heranziehen

Wie viel sich mit einem Wechsel vom derzeitigen Anbieter zu einer anderen Krankenkasse sparen lässt, können Versicherte anhand des Finanztip-Rechners online selbst herausfinden – am besten ab dem 1. Januar 2026, wenn klar ist, wie hoch auch die derzeit noch fehlenden Zusatzbeiträge ausfallen.

Finanztest empfiehlt allerdings nicht, den finanziellen Vorteil als einziges Kriterium für einen Wechsel heranzuziehen. Prüfen sollten gesetzlich Versicherte vielmehr auch, inwiefern sich Extraleistungen, Service und Erreichbarkeit der Kassen unterscheiden. Auch das sind wichtige Faktoren bei der Auswahl der Kasse.

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