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So wirken steigende Krankenkassenbeiträge auf die Rente

Seit Beginn des Jahres gilt bei vielen Krankenkassen ein höherer Zusatzbeitrag. Für davon betroffene Rentnerinnen und Rentner sind die Auswirkungen aber erst ab März spürbar.

Frau im Rentenalter sitzt am Wohnzimmertisch mit einem Taschenrechner und füllt Formulare aus.

© Nicht definiert

Karlsruhe (DRV BW). Im Januar haben viele Krankenkassen erneut ihren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März fällt die überwiesene Rente der davon betroffenen Rentnerinnen und Rentner entsprechend geringer aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.

Das Bundesgesundheitsministerium legt jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest. Für 2026 sind es bis zu 2,9 Prozent (2025: 2,5 Prozent). Über die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags entscheidet allerdings jede Krankenkasse selbst. Der GKV-Spitzenverband aktualisiert regelmäßig eine Übersicht mit allen Krankenkassen und ihren Zusatzbeiträgen. Die Übersicht kann über www.gkv-spitzenverband.de abgerufen werden.

Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags

Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner beim Zusatzbeitrag die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um 0,4 Prozent erhöht, erhalten Betroffene 0,2 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.000 Euro ergibt das eine um zwei Euro niedrigere Auszahlung.

Keine Auswirkungen für Januar und Februar

Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2026 wurden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten. Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenkasse ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt zu einer höheren Zuschusszahlung.  

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