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Arbeitsmarktforscher: „Höhere Beitragsbemessungsgrenze ist nicht sozial gerecht“

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

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Junges Paar sitzt am Tisch mit Unterlagen und schaut ernst auf einen Taschenrechner.

© Nicht definiert

Gut verdienen, noch mehr abgeben: Sonderaufschlag plus reguläre Erhöhung würden die Beitragsbemessungsgrenze abrupt in die Höhe treiben – und vielfach für lange Gesichter sorgen.

München (tö). Viele Arbeitnehmer dürften es noch gar nicht mitbekommen haben: Im Sparpaket der Bundesregierung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist auch vorgesehen, dass die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) mit einem Sonderaufschlag um 300 Euro monatlich erhöht wird. Gutverdiener zahlen also auf 300 Euro zusätzlich mehr Beiträge, obwohl die Obergrenze von derzeit 6.812,50 Euro ohnehin Jahr für Jahr an die Entwicklung der Bruttolöhne angepasst und dann in der Regel erhöht wird. Die Idee dahinter: Starke Schultern können mehr tragen. 

Enzo Weber, einer der profiliertesten Arbeitsmarktforscher Deutschlands und Professor für Europäische Wirtschaftsforschung an der Universität Regensburg, hält diese Idee jedoch für grundfalsch und „nicht sozial gerecht“. In einem Beitrag für das Ifo-Institut schreibt er: „Mehr bezahlen soll, wer Kinder hat, solidarisch ist, krank, nicht verbeamtet oder nicht ganz so viel verdient. Denn die starken Schultern sind nicht mehr in der GKV.“ 

Wahrscheinlichkeit eines PKV-Wechsels steigt

Weber erinnert in seinem Beitrag daran, dass Arbeitnehmer, die mit ihrem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 6.450 Euro im Monat liegen, in die private Krankenversicherung wechseln können. Für junge Menschen ist dies bekanntlich erheblich billiger, „weil man hier nicht die Alten, Kranken und Kinder querfinanzieren muss“, so der Ökonom. 

Mehr bezahlen müssten bei einem Sonderaufschlag von 300 Euro folglich nur diejenigen, die über der BBG verdienen und trotzdem noch in der GKV sind. Zu diesen zählten unter anderem: 

  • Menschen, die ihre Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichern lassen wollen.
  • Menschen mit Vorerkrankungen, für die ein Wechsel in die PKV zu teuer wäre, weil sie höhere Beiträge zahlen müssten.
  • Menschen, die nicht verbeamtet sind. Beamte, die von der sogenannten Beihilfe profitieren, sind in der Regel immer privat vollversichert. 
  • Menschen, die im Laufe ihres Berufslebens erst nach vielen Jahren so gut verdienen, dass sie erst dann in einem Alter in die PKV wechseln können, wenn sich das für sie nicht mehr lohnt. 

Privatversicherte profitieren durch höhere Arbeitgeber-Zuschüsse

Aber nicht nur das: Da der Arbeitgeberzuschuss in der PKV die Hälfte des Höchstbeitrags in der GKV beträgt, würde die Bundesregierung mit ihrem Sparpaket privat Versicherte durch die Anhebung der Grenze sogar entlasten. 

Der Wissenschaftler weist darauf hin, dass das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich zwar „besonders teuer, aber nicht besonders gut ist“. Mehr Geld über eine extra erhöhte Beitragsbemessungsgrenze einzusammeln „wird daran nichts ändern“, schreibt Weber. 

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