München (tö). Ein immer größerer Teil der Renten, die in Deutschland ausgezahlt werden, unterliegt der Einkommensteuer. Darauf hat das Statistische Bundesamt aufmerksam gemacht. Demnach waren 2025 etwa 72 Prozent der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rentenleistungen steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil ist damit deutlich gestiegen. 2015, also zehn Jahre zuvor, hatte der Besteuerungsanteil noch bei 55,3 Prozent gelegen.
Weitere Einkünfte führen schnell zur Steuerpflicht
Trotzdem müssen viele Rentnerinnen und Rentner keine Einkommensteuer zahlen, weil der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags, also des steuerlich freigestellten Existenzminimums, liegt. Dieser Grundfreibetrag beläuft sich in diesem Jahr auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.
Wie viele Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der Fristen für die Abgabe der Steuererklärung noch nicht bekannt. Die oberste deutsche Statistikbehörde legte aber Zahlen für das Jahr 2022 vor. Demnach mussten etwa 42 Prozent oder 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen Rentenbezieher Einkommensteuer zahlen.
Der Grund: Bei vier von fünf der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger, inklusive hinterbliebene Eheleute mit einer Witwen- oder Witwerrente und Kindern mit einer Waisenrente, lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
Je später der Rentenbeginn, desto höher der Steueranteil
Dass der steuerpflichtige Rentenanteil gestiegen ist, führt das Bundesamt auf die neu geregelte Besteuerung von Alterseinkünften seit 2005 zurück. Diese führt abhängend vom Jahr des Renteneintritts zu einem höher besteuerten Anteil der Renteneinkünfte. Je später der Rentenbeginn ist, desto höher ist der Steueranteil.
Für die zukünftigen Rentner gibt es jedoch eine Verbesserung: Mit Inkrafttreten des sogenannten Wachstumschancengesetzes vom März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.
