Oldenburg (drv). Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge hinnehmen möchte, hat nach Vollendung des 50. Lebensjahres die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in ihrem aktuellen Rententipp hin.
In welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können, kann man sich individuell ausrechnen lassen und anschließend entscheiden, ob Zahlungen getätigt werden sollen. Die Ausgleichszahlungen können als Einmalzahlung geleistet oder über mehrere Jahre verteilt werden, als Altersvorsorgeaufwendungen können sie auch steuerlich geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Beiträge für eine höhere Altersrente.
Wer über eine Sonderzahlung nachdenkt, sollte in diesem Jahr noch einen Antrag stellen. Durch den Anstieg des vorläufigen Durchschnittsentgelts wird es im Jahr 2027 teurer werden, Abschläge auszugleichen.
Weitere Infos gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen, bei jedem anderen Rentenversicherungsträger sowie unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800.
Sie überlegen früher in Rente zu gehen? Das ist grundsätzlich möglich, bedeutet in der Regel aber eine Veränderung Ihrer Rentenhöhe. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Rentenabschläge richtig berechnen und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.
