
Dass Schulzeiten für die Rente berücksichtigt werden können, wissen viele. Aber die Möglichkeit, freiwillig Beiträge für Zeiten der Schulausbildung nachzuzahlen, kennen nur wenige.

Bei einem Wechsel von der Beamtenversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung sieht das Rentenrecht die Nachversicherung vor.

Eigentlich gibt es sie nur, bis man 18 Jahre alt geworden ist. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zahlung noch neun Jahre länger möglich.

Wer im Ausland gearbeitet hat und nach Hause zurückkehrt, sollte nicht zu lange mit einer Klärung des Rentenkontos warten: Die Ermittlung anrechenbarer Zeiten im Ausland ist nach vielen Jahren weitaus schwieriger und können die nahtlose Rentenzahlung gefährden.

Fertig mit der Schule und noch keinen Ausbildungsplatz? Die Zeit der Suche wird unter Umständen für die Rente angerechnet. Und so funktioniert das.

Den früher als Sozialversicherungsausweis bekannten Versicherungsnummernachweis erhalten Berufsanfänger kostenfrei über den Arbeitgeber. Darüber informiert die DRV Oldenburg-Bremen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.