Bremen (DRV). Um Kinder abzusichern, die ein Elternteil verloren haben, gibt es seit 115 Jahren in Deutschland die Waisenrente. Der Staat zahlt diese eigentlich bis zur Volljährigkeit. Doch es besteht durchaus die Möglichkeit, längere Zeit Zahlungen zu erhalten, wie die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen erläutert.
Schulische oder berufliche Ausbildung verlängert Bezug
Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines
Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von
der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Längstens können Waisenrenten bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Die Höhe beträgt zehn Prozent der Rente, die das verstorbene Elternteil erhalten hätte oder bereits erhalten hat. Für Vollwaisen sind es 20 Prozent der höheren Rente, je nachdem, ob Mutter oder Vater mehr verdient haben.
Auch mehrere Bildungs-Phasen möglich
Bei einem Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fällt die
Waisenrente ebenfalls nicht einfach weg. Wenn zwischen der vorherigen
Schulausbildung und der neuen Schul- oder Berufsausbildung ein Zeitraum
von höchstens vier Kalendermonaten liegt, wird die Waisenrente auch für
diese Übergangszeit weitergezahlt.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800.
