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Waisenrente: Wann wird sie gezahlt, wann entfällt sie

Nach dem Tod eines oder beider Elternteile kann die Deutsche Rentenversicherung dabei helfen, die finanzielle Belastung abzufedern. In manchen Fällen sogar bis zum 27. Lebensjahr.

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Mädchen im Teenageralter steht im Wohnzimmer und tippt auf ihrem Smartphone. – Bildnachweis: wdv.de © Szekely.Oana

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Berlin (DRV). Nach dem Tod eines Elternteils oder beider Eltern haben hinterbliebene Kinder Anspruch auf eine Waisenrente bis zum Ende des Monats, in dem sie 18 Jahre alt und damit volljährig werden, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Ist nur ein Elternteil verstorben, erhalten deren Kinder eine Halbwaisenrente. Anspruch auf eine Vollwaisenrente besteht beim Tod beider Eltern. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung – die sogenannte Wartezeit – von fünf Jahren erfüllt oder zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall verstorben ist oder bis zum Tod eine Rente bezogen hat.

Anspruch auf Waisenrente maximal bis zum 27. Lebensjahr

Gehen die Nachkommen noch zur Schule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst, besteht der Anspruch auf die Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag. Sie kann maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bezogen werden.

Wer eine Waisenrente bekommt, muss dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, wenn sich die Lebensumstände ändern, zum Beispiel beim Abschluss einer Ausbildung. Der Anspruch auf Waisenrente endet dann bereits in dem Monat, in dem die Ausbildung beendet wurde.

Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“

Weitere Informationen zum Thema bietet die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ (PDF), die kostenlos heruntergeladen werden kann.


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