Eigentlich gibt es sie nur, bis man 18 Jahre alt geworden ist. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zahlung noch neun Jahre länger möglich.

Nach dem Tod eines oder beider Elternteile kann die Deutsche Rentenversicherung dabei helfen, die finanzielle Belastung abzufedern. In manchen Fällen sogar bis zum 27. Lebensjahr.

Während der Übergangszeit zwischen dem Schulabschluss und einer Berufsausbildung oder einem Studium kann bis zu vier Monate lang eine Waisenrente gezahlt werden.

Wer als Volljähriger noch in der Ausbildung steht oder Freiwilligendienst leistet, erhält Hinterbliebenenrente unter Umständen bis zum 27. Lebensjahr.

Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Rente an hinterbliebene Kinder: die Waisenrente.

Reha, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente – und dazu noch Waisenrente. Das alles bietet die Deutsche Rentenversicherung zusätzlich zur Altersrente. Und ohne jeden Aufschlag. Ab 1. Juli 2015 gelten bei der Waisenrente großzügigere Regelungen.
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