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Waisenrente gibt es auch nach dem 18. Geburtstag

Wer als Volljähriger noch in der Ausbildung steht oder Freiwilligendienst leistet, erhält Hinterbliebenenrente unter Umständen bis zum 27. Lebensjahr.

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Studentin denkt nach – Bildnachweis: wdv © Szekely, Oana

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Frankfurt am Main (drv). Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Ansonsten endet die Rentenzahlung regelmäßig mit dem 18. Geburtstag der Waise. Längstens können Waisenrenten bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.

Bei einem Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fällt die Waisenrente ebenfalls nicht einfach weg. Wenn zwischen der vorherigen Schulausbildung und der neuen Schul- oder Berufsausbildung ein Zeitraum von höchstens vier Kalendermonaten liegt, wird die Waisenrente auch für diese Übergangszeit weitergezahlt.

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