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Waisenrente: Was gilt bei Ausbildungs-Pausen?

Bis zum 18. Geburtstag steht Kindern, die einen oder beide Elternteile verloren haben, eine Waisenrente zu. Unter Umständen auch älteren Waisen.

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Waisenrente: Was gilt bei Ausbildungs-Pausen?

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Berlin (dpa/tmn). Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, bekommen eine Waisenrente. Grundsätzlich steht einem diese Rente bis zum 18. Geburtstag zu. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie auch Volljährige – maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund. Das gilt etwa für Waisen, die eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen.

Bei längeren Übergangszeiten wird die Waisenrente ausgesetzt

Wichtig zu wissen: Ergibt sich eine Pause – etwa zwischen Abitur und Studium – darf diese höchstens vier Kalendermonate dauern. Bei längeren Übergangszeiten fällt die Waisenrente weg. Betroffene bekommen sie erst wieder ausgezahlt, wenn der neue Ausbildungsabschnitt startet.

Weitere Informationen

www.deutsche-rentenversicherung.de
Deutsche Rentenversicherung: Waisenrente

www.rentenblicker.de
FAQ rund um die Waisenrente

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