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Rentenbeiträge für Schulzeiten bis zum 45. Lebensjahr nachzahlen

Dass Schulzeiten für die Rente berücksichtigt werden können, wissen viele. Aber die Möglichkeit, freiwillig Beiträge für Zeiten der Schulausbildung nachzuzahlen, kennen nur wenige.

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Rentenbeiträge für Schulzeiten bis zum 45. Lebensjahr nachzahlen

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Während der Schulzeit denkt kaum jemand an die Rente - doch diese Phase kann später noch berücksichtigt werden.

Oldenburg (drv). Wer zusätzliche Beiträge bei der Deutsche Rentenversicherung einzahlen will, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres von der wenig bekannten Möglichkeit Gebrauch machen, freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr nachzuzahlen. Dazu zählen auch Zeiten für ein Studium an Fachhochschulen, Hochschulen oder Universitäten. Eine Einzahlung kann sinnvoll sein, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu steigern.

Eine Nachzahlung für noch nicht mit Beiträgen belegte Schulzeiten ist nur möglich soweit diese nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht.

Beitrags-Nachzahlung ab 112,16 Euro möglich

Vom monatlichen Mindestbeitrag von 112,16 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro können die Beiträge in beliebiger Höhe gezahlt werden. Ob sich eine Einzahlung lohnt, kann in einem Beratungsgespräch mit dem Rentenversicherungsträger erörtert werden.

Ausführliche Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie im Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung, speziell in folgenden zwei Dokumenten:

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