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Rentenlücken wegen Schulzeiten? Rechtzeitig Beiträge nachzahlen

Wenn die schulische Ausbildungszeit zwischen dem 16. und 17. Geburtstag lag oder insgesamt mehr als 8 Jahre lang dauerte, kann man dafür bis zum 45. Lebensjahr Rentenbeiträge nachzahlen.

Berufsschule: Schüler vor einem PC

© Nicht definiert

Düsseldorf (drv/sth). Schulische Ausbildungszeiten zählen für die Rente ab dem 17. Geburtstag. Maximal insgesamt 8 Jahre dieser Zeiten werden angerechnet. Hierzu gehören der Besuch einer Schule, Fachschule, Hochschule oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, so die Deutsche Rentenversicherung Rheinland.

In folgenden Fällen gibt es bis zum 45. Geburtstag die Möglichkeit, für diese Zeiten freiwillige Rentenbeiträge nachzuzahlen: Die schulische Ausbildungszeit liegt zwischen dem 16. und 17. Geburtstag oder es wurden insgesamt mehr als 8 Jahre dieser Zeiten absolviert. Mit diesen Beiträgen lassen sich Lücken im Versicherungsverlauf schließen. Das kann Rentenansprüche sichern, zu einem früheren Rentenbeginn und zu einer höheren Rente führen.

Für jeden fehlenden Monat können zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro nachgezahlt werden. Die Zahlungen können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Für den jährlichen Maximalbetrag von 17.967,60 Euro erhöht sich die spätere Monatsrente derzeit um rund 78 Euro. Für den jährlichen Minimalbetrag von 1.241,04 Euro steigt sie um knapp 5,40 Euro.

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