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Beamte werden nachversichert bei Wechsel in Rentenversicherung

Bei einem Wechsel von der Beamtenversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung sieht das Rentenrecht die Nachversicherung vor.

Logo der DRV mit Schriftzug Deutsche Rentenversicherung an einer Hauswand. Bild: IMAGO / Dominik Bund

© Nicht definiert

Oldenburg (DRV). Nachversichert wird, wer aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ohne Anspruch auf Versorgung ausscheidet, zum Beispiel Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, wie die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen mitteilt. Durch die Nachversicherung werden Betroffene so gestellt, als seien sie von vornherein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen.

Rentenbeiträge werden nachgezahlt

Die Beitragsberechnung erfolgt auf Grundlage der in der Beamten- oder Bundeswehrzeit erzielten Bruttoentgelte. Die sich hieraus ergebenden Rentenbeiträge zahlt der Dienstherr in voller Höhe an die Rentenversicherung. Bei der späteren Rentenberechnung zählen diese Zeiten als Pflichtbeitragszeiten und können somit einen Rentenanspruch begründen und die Rente erhöhen.


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